• 24.11.2006, 11:55:47
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Entführung im Irak - Täter-Opfer-Umkehr?

Wien (OTS) - Seit der Entführung eines Österreichischen
Contractors im Irak stürzen sich Österreichische Medien auf das Thema
der privaten Sicherheitsunternehmen.

Bedauerlicherweise gelangt eine Konnotion zur Anwendung, die das
Entführungsopfer zum Täter stilisieren möchte, so etwa letzten
Dienstag, als in der ORF-Sendung "Thema" ein Vertreter der in
Berichten des DÖW einschlägig angeführten "Antiimperialistischen
Koordination" zu Wort, der den entführten Österreicher unreflektiert
als Aggressor darstellt - und auch der ORF-Moderator übernimmt dessen
Agitation.

In die selbe Kerbe schlägt auch die Tageszeitung "Die Presse",
zuerst in einem Gastkommentar am 23. November, weiters in einem
Artikel am 24. November, in dem von "Glücksrittern", "Söldnern" und
"Gewaltunternehmern" die Rede ist. In der Folge wird in den Raum
gestellt, dass diese in einem rechtsfreien Raum ohne jegliche
Kontrolle agieren würden.

Richtig ist vielmehr, dass der entführte Österreicher keinesfalls
als "Söldner" im Sinne des Österreichischen Strafrechts zu
diffamieren ist, welches diese Straftat im § 320 StGB genau
definiert. Weiters existieren sehr wohl verbindliche Regime zur
Regulierung und auch allfälligen Sanktionierung von privaten
Sicherheitsunternehmen im Irak. Diese unterliegen nicht nur
Bestimmungen des Einsatzgebietes, sondern auch - so sie für
US-amerikanische Streitkräfte arbeiten - Bestimmungen des US
Strafrechts, was auch anlässlich der Vorkommnisse um Abu Ghraib zu
empfindlichen Sanktionen gegen beteiligte Unternehmen führte.
Völkerrechtlich wären Angehörige privater Sicherheitsunternehmen als
"ziviles Heeresgefolge" zu definieren, zudem sind die "Großen" der
Branche dem Code of Conduct der "International Peace Operations
Association" verpflichtet.

Rückfragehinweis:
Western Defense Studies Institute
Dietmar Muehlboeck
Fax +43 (0)1 81749552874
mailto: dmuehlboeck@westerndefense.net
http://www.westerndefense.net/

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