• 17.11.2006, 12:39:47
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  • OTS0150 OTW0150

Die Siemens-VA-Tech-Connection endgültig ein Kriminalfall?

Wien (OTS) - Strafanzeige und Sachverhaltsdarstellung betreffend
Siemens / VA Tech Übernahme wegen Verdachts auf Betrug,
Insidertrading, Kursbeeinflussung persönlicher Bereicherung und
Amtsmissbrauch bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht

Heute wurde unter anderem gegen Dr. Mirko Kovats, DI Albert
Hochleitner, den 3. Senat der Übernahmekommission (ÜbK) in der
Zusammensetzung zum Zeitpunkt der Siemens/VA Tech Entscheidungen, dem
AR-Präsidenten des deutschen Siemenskonzerns Dr. von Pierer, dem
Vorstandsvorsitzenden Dr. Kleinfeld und dem ehemaligen Finanzvorstand
Neubürger und Siemens Österreich gem. Unternehmensstrafrecht, wegen
der ungeklärten, zweifelhaften Vorkommnisse bei der VA Tech Übernahme
Strafanzeige erstattet. Für alle Angezeigten gilt die gesetzliche
Unschuldsvermutung. Anscheinend sind gegen Dr. Mirko Kovats in der
jüngeren Vergangenheit noch weitere Anzeigen bzw. Verfahren in Wien
anhängig.

Es geht unter anderem um folgende Fragen: wer waren die so
genannten Schweizer Aktionäre der VA Tech die für Dritte tätig waren?
Wer waren die tatsächlichen Aktionäre zum Zeitpunkt des
Übernahmeangebotes? Warum wurden die offenen Verfahren vor der ÜbK,
(ÖIAG Antrag und Siemens Technologien AG vormals Victory Antrag ) und
Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen vor den österreichischen
Gerichten bei dem Übernahmeangebot von Siemens, der Stellungnahme des
Vorstandes der VA Tech dazu und im Bericht der Wirtschaftsprüfer
verschwiegen? Warum hat die ÜbK nicht innerhalb der gesetzlichen
Fristen entschieden? Warum wurde trotz offensichtlicher
kursbeeinflußender Meldungen insbesondere von dem Siemens Österreich
Chef DI Hochleitner im Vorfeld der Übernahme gegen zwingendes
EU-Recht und auch gegen das ÜbG, die Übernahme nicht untersagt? Warum
wurde das Verfahren vor der ÜbK einen Tag vor der
Firmenbucheintragung der Spaltung der VA Tech ca. 11/4 Jahre nach der
Eröffnung rechtswidrig eingestellt? Warum wurde die Spaltung im
Firmenbuch eingetragen obwohl im Protokoll der 17. a.o. HV der VA
Tech unwidersprochen festgehalten ist, dass vermutlich
Straftatbestände wie z.B. Betrug dem Übernahmeangebot und dem wohl
rechtswidrigen Spaltungsbeschluss - eine Nichtigkeitsklage ist noch
vor dem OGH anhängig- vorausgingen? Was waren die Motive für
derartige Handlungen? Warum begründete die ÜbK den
Verfahrenseinstellungsbeschluss unter anderem mit der schwierigen
Beweisführung in Folge des Bankgeheimnisses in Verbindung mit der
Weigerung der Siemens Technologie Beteiligungen AG vormals Victory
die Banken vom Bankgeheimnis zu entbinden? Ist dies eine Neuerung in
Österreich dass wenn ein Verdächtiger sich weigert an der
Wahrheitsfindung mitzuwirken, dass das Verfahren eingestellt wird?
Wie ist solches Rechtsempfinden der ÜbK zu bewerten? Wie eine
Firmenbucheintragung die sich unter anderem darauf stützt? Unterliegt
die ÜbK keiner Kontrolle?

Diese Fragen reihen sich wohl nahtlos in die Reihe laufender
Ermittlungen in der BRD und Schweiz in Sachen Siemens. Es stellt sich
hier aber auch wiederum die schon bei der BAWAG offene Frage wo war
die Finanzmarktaufsicht? Hat sie gar nichts gesehen?

Rückfragehinweis:
Power BeteiligungsgesmbH
Dr. Rudolf Krtina
mailto:siemensconnection@a1.net
Tel.: 0664 49 55 081

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