- 17.11.2006, 11:16:10
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FPÖ: Dringlicher Antrag betreffend Pensionserhöhung
Wien (OTS) - Der Freiheitliche Parlamentsklub hat in der heutigen
Sondersitzung des Nationalrats einen Dringlichen Antrag betreffend
Pensionserhöhung eingebracht.
Dringlicher Antrag
der Abgeordneten Strache, Kickl, Neubauer, Dr. Graf
und weitere Abgeordnete
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
betreffend Pensionserhöhung
Im September 2006 gab es in Österreich knapp 2,2 Millionen Personen,
die eine Pension oder Rente aus der Sozialversicherung bezogen (ohne
pragmatisierter und ähnlicher öffentlich Bediensteter). Während die
verschiedensten Berufsgruppen in Österreich eine Interessenvertretung
haben, die in Kollektivverhandlungen versuchen für die von ihnen
Vertretenen ein bestmögliches Ergebnis auszuhandeln, sind die
österreichischen Pensionisten anscheinend nicht oder nicht ordentlich
vertreten. Als jüngstes Verhandlungsergebnis konnten sich Arbeiter in
metallverarbeitenden Betrieben um eine Lohnerhöhung von 2,6 % freuen.
Österreichs Pensionisten hingegen müssen sich mit nur 1,6% zufrieden
geben. Die FPÖ fordert daher, dass für das Jahr 2007 eine zusätzliche
Pensionsanpassung in der Höhe von einem Prozent - in Summe also 2,6%
- für jede Pensionistin und jeden Pensionisten vorgenommen wird.
Dass gerade diese Bevölkerungsgruppe besonderen Schutz bedarf,
beweisen die unzureichenden Erhöhungen der letzten Jahrzehnte. So lag
in der Vergangenheit die Pensionssteigerungen meist unter der
Inflationsrate, was zu einer schleichenden Verarmung der Pensionisten
führt. Zusätzlich ist zu beachten, dass Pensionisten einen
spezifischen Warenkorb nachfragen (Wohnen, Heizkosten,
Nahrungsmittel, Öffentlicher Verkehr, etc.), der in einem höheren
Ausmaß von Preissteigerungen betroffen ist, als der allgemeine
Warenkorb, in dem - billiger werdende - "Zeitgeistartikel" (Computer,
Telefonkosten, etc.) die Inflationsrate dämpfen.
Seit die Statistik-Austria im Auftrag des Österreichischen
Seniorenrates einen eigenen Pensionisten-Preisindex berechnet, ist
eindeutig erwiesen, dass das tägliche Leben der Pensionisten teurer
ist, als das eines aktiv im Leben stehenden Erwerbstätigen. Wie das
Institut bekanntgab, liegt auch die zuletzt veröffentlichte
Inflationsrate für Juli 2006 mit 1,9 Prozent für
Pensionistenhaushalte über dem "normalen" Verbraucherpreisindex (VPI)
in Höhe von 1,5 Prozent. Somit liegt der Pensionisten-Index konstant
um vier Zehntel höher". Damit ist aber auch klar, dass die Politik
den natürlichen Bedürfnissen dieser Menschen entsprechen muss und die
nächste Pensionsanpassung nur auf Basis des Pensionisten-Index
berechnet werden darf. Die Pensionistenverbände haben um die
Anerkennung dieser Regelung gekämpft und sich bei öffentlichen
Auftritten auch dazu bekannt. Seit zwei Jahren wurde um die eigene
Auswertung der Preisentwicklung für Pensionistenhaushalte gekämpft.
Nun liegen die Ergebnisse vor. Von der Regierung darf nun gefordert
werden, dass die Pensionisten auch die spezielle Teuerung, also in
Höhe der Pensionisten-Inflationsrate, abgegolten bekommen, um nicht
wieder ein reales Minus ihrer Pension zu erleiden. Die üblicher Weise
für Herbst und Winter anfallenden, überproportionalen Kosten bei
Lebensmittel, Wohnen und Heizen, trifft vor allem wieder die
Pensionisten.
Für das Jahr 2007 wird mittlerweile ein PPIH von 2,0% prognostiziert!
Es ist deshalb die von Ministerin Haubner bekannt gegebene Erhöhung
der Pensionen um 1,6 Prozent für 2007 im Sinne der Pensionisten
abzulehnen. Diese Vorgangsweise ist auch eine Missachtung des
"Seniorenrates", der eine Erhöhung um den Pensionistenpreis-Index
verlangt hatte.
Im Zug der Erhöhung der Pensionen ergibt sich immer wieder eine
massive soziale Ungerechtigkeit dadurch, dass Pensionen die unter dem
Ausgleichszulagenrichtsatz bzw. dem Familienrichtsatz liegen,
effektiv nicht an der Erhöhung partizipieren. Dies hat zur Folge,
dass der Ausgleichszulagenrichtsatz bzw. der Familienrichtsatz
zusätzlich erhöht werden muss, damit den Pensionsempfängern, welche
mit der Pension unter diesem liegen, etwas in der Brieftasche bleibt.
Das Argument, dass es Pensionserhöhungen lediglich zum Jahresanfang
geben könne ist unzutreffend, weil in den 90er Jahren mehrfach solche
Erhöhungen mit 1.Juni des lfd. Jahres erfolgt sind.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz gemäß §74a
Abs. 1 iVm §93 Abs. 1 GOG-NR folgenden
dringlichen Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis längstens
dem 30.11.2006 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass
die Pensionen für das Jahr 2007 zusätzlich im Ausmaß von einem
Prozent zu den bereits fixierten 1,6% erhöht werden. Die gesamte
Pensionsanpassung soll mindestens 36,-- Euro, höchstens aber 66,--
Euro betragen."
Die unterfertigten Abgeordneten verlangen, diesen Antrag gemäß § 74a
in Verbindung mit § 93 Abs. 1 GOG-NR dringlich zu behandeln und dem
Erstantragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben
sowie eine Debatte abzuhalten.
Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub
Karl Heinz Grünsteidl, Bundespressereferent
0664-4401629
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