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Kukacka: Übergangslösung für Tempo 100 in Oberösterreich

Wendeklapptafeln bis Herbst 2007, dann kommen automatische Verkehrsbeeinflussungsanlagen - 52 Mio. Euro werden im Großraum Linz investiert

Wien (OTS) - Er sei befriedigt darüber, dass es gelungen sei, das Land Oberösterreich zu einer vertretbaren Kompromisslösung bei der Einführung von Tempo 100 auf der A1 zwischen Linz und der Landesgrenze Enns zu bewegen, erklärte heute Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut Kukacka. Kukacka erinnerte daran, dass er bereits im August die angekündigte Tempo 100-Verordnung des oberösterreichischen Umweltlandesrates Rudi Anschober, als einen überzogenen und unsachlichen Schnellschuss bezeichnet hatte und eine Reihe von schwerwiegenden, rechtlichen und fachlichen Einwänden dagegen vorgebracht habe. "Anschober hatte deshalb bisher auch auf die Umsetzung dieser Verordnung verzichtet", sagte Kukacka.

Am kommenden Montag werde in einem Gespräch mit der ASFINAG die endgültige Entscheidung über die technischen Details der Aufstellung der provisorischen Wendetafeln fallen, die bis Herbst 2007 als Übergangslösung installiert werden sollen. Bis Ende des Jahres 2007 wird eine Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA-GL) die automatisch mit der Schadstoffmessanlage gekoppelt ist und bei Grenzwertüberschreitungen auf Tempo 100 umschaltet, errichtet. Die endgültigen und mit allen Funktionen (IGL-Steuerung, Verkehrsfrequenz, Wetter, Stau, Unfälle) ausgestatteten Verkehrsbeeinflussungsanlagen im Großraum Linz werden frühestens 2009 fertig gestellt und in Betrieb genommen werden. Die ASFINAG wird dafür rund 52 Mio. Euro investieren. Das Land Oberösterreich hat sich grundsätzlich bereit erklärt die Vorfinanzierungskosten für die vorgezogene Aufstellung der Verkehrsbeeinflussungsanlage bzw. der Klapptafeln zu übernehmen. Ein entsprechendes Übereinkommen wird zwischen ASFINAG und dem Land OÖ noch abgeschlossen werden. Die Aufstellung der provisorischen Klapptafeln wird aber nach Klärung der technischen Details Anfang nächster Woche, rasch in Angriff genommen werden.
Kukacka sei jedenfalls froh darüber, dass sich damit sein Vorschlag durchgesetzt habe, Tempobeschränkungen nur dann zu verhängen, wenn auch konkrete Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden. Schließlich geht es nicht darum politische Alibi-Maßnahmen zu ergreifen, sondern damit auch das notwendige Verständnis beim Autofahrer für umweltbedingte Verkehrsbeschränkungen zu erreichen.

"Grundsätzlich werde aber auch eine entsprechende Evaluierung dieser Tempobeschränkung über einen Zeitraum von 1 Jahr vorgenommen werden, um feststellen zu können, ob dadurch überhaupt eine erkennbare Schadstoffreduzierung eintritt und damit eine Berechtigung und Notwendigkeit für eine solche Tempobeschränkung vorliegt", schloss Kukacka.

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Staatssekretariat im BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Stefan Naglis, Pressesprecher
Tel.: +43 (01) 711 62/8803

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