• 13.11.2006, 11:27:24
  • /
  • OTS0112 OTW0112

Die Medizinische Universität Wien stellt Antrag auf Abberufung ihres Universitätsrats Gerhard Pendl

Pendls Grabrede für NS-Luftwaffenoffizier nicht mit der kritischen Haltung der MedUni Wien zu Verbrechen des Nationalsozialismus vereinbar

Wien (OTS) - Die Medizinische Universität Wien musste mit
Betroffenheit zur Kenntnis nehmen, dass ein Mitglied ihres
Universitätsrats sich nicht nur zu einer Grabrede für den vom
NS-Regime hoch dekorierten Luftwaffenoffizier Walter Nowotny
hergegeben, sondern dabei sich und die am Grabe Anwesenden gelobt
hat, es sei "unsere Pflicht, gegen die seelischen Narben der
Gutmenschen, die auch die Toten nicht in Ruhe lassen, aufzuzeigen,
dass es doch noch ein Fähnlein gibt in diesen deutschen Landen, die
unsere unschuldigen Soldaten und ihren furchtbaren Tod nicht
vergessen oder gar herabwürdigen". Damit nicht genug bezeichnete er
politische Gegner dieser Weltanschauung als "RAF-Sympathisanten",
"Generation der Widersacher der Kriegsgeneration" sowie "Generation
der Zivildiener und Störer der Totenruhe". Die Medizinische
Universität Wien distanziert sich nicht nur von ihrem Universitätsrat
Gerhard Pendl und seinen jüngsten Aussagen, sie ersucht vielmehr um
Entschuldigung bei jenen, die sich durch diese Aussagen verletzt
fühlen müssen.

Gerhard Pendl ist im Februar 2003 von der österreichischen
Bundesregierung - auf Vorschlag der Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur - zum Universitätsrat bestellt worden. Seine
die Zeit des Nationalsozialismus glorifizierende Einstellung war
allgemein bekannt. Daher hat die Medizinische Universität Wien diese
Bestellung damals mit Bestürzung und Sorge zur Kenntnis genommen,
insbesondere da es ihr in den Jahren davor sukzessive gelungen ist,
sich zu ihrer dunklen politischen Vergangenheit in den Jahren
1938‑1945 zu bekennen und Maßnahmen des Gedenkens an die
während dieser Zeit von der Universität vertriebenen Lehrer und
Studierenden sowie der Würdigung der Opfer zu setzen. Angesichts der
jüngsten Äußerungen von Gerhard Pendl betrachtet die Medizinische
Universität Wien ihn als Universitätsrat untragbar.

Die Medizinische Universität Wien wird daher in den nächsten Tagen
an die Frau Bundesministerin den Antrag stellen, Gerhard Pendl aus
seiner Funktion als Mitglied des Universitätsrats zu entheben. Gemäß
§21 Abs. 14 UG 2002 setzt die Abberufung eines Mitglieds eines
Universitätsrats durch die Bundesministerin eine schwere
Pflichtverletzung voraus. Da Universitätsräte geeignet sein müssen,
einen Beitrag zu Erreichung der Ziele und Aufgabe einer Universität
leisten zu können, ist es auch deren Pflicht, ihr Amt in diesem Sinne
auszuführen. Denn gerade Universitätsräte sollen ihre Universität in
ihrem Außenauftritt sowie in ihrem nationalen und internationalen
Ansehen unterstützen, was durch die gestrige öffentliche Grabrede von
Gerhard Pendl nicht mehr gegeben ist. Dies umso mehr als seine
akademische Funktion als Mitglied des Universitätsrats der
Medizinischen Universität allgemein bekannt ist und dieser
Zusammenhang medial auch sofort hergestellt wurde.

Rückfragehinweis:

Mag. Bernd Matouschek
   Pressesprecher
   Medizinische Universität Wien
   Spitalgasse 23
   1090 Wien
   tel: +43 (0)1 40160 -100 09
   tel/fax: +43 (0)1 23 101 32
   gsm: +43-(0)676-6119701;
   mail: bernd.matouschek@meduniwien.ac.at
   www.meduniwien.ac.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MEU

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel