• 10.11.2006, 12:15:22
  • /
  • OTS0142 OTW0142

Kukacka zu Tempo 100: Professor Öhlingers verfassungsrechtliche Bedenken müssen geprüft werden

Bis zur notwendigen Novellierung des IG-Luft sollten Länder Geschwindigkeit nur dort beschränken, wo VBAs auf Grenzwertüberschreitungen flexibel reagieren können.

Wien (OTS) - Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut Kukacka sieht sich
durch die Äußerungen des Verfassungsjuristen Theo Öhlinger in seiner
Haltung gegen die Tempo-100 Verordnungen der Länder, bestätigt. "Ich
habe von Beginn an meine politischen und rechtlichen Bedenken
gegenüber den Tempo-100 Verordnungen der Bundesländer geäußert. Es
wird nun immer klarer, dass diese Maßnahmen fachlich umstritten,
politisch unzweckmäßig und rechtlich nicht wasserdicht sind",
erklärte Kukacka, der in diesem Zusammenhang auch eine Änderung des
IG-Luft fordert.

Die von Öhlinger es als "verfassungsrechtlich haltlos" kritisierte
Bestimmung, dass die in den neuen 100er-Zonen eingehobenen
Strafgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, nicht wie in der
Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschrieben an den Straßenerhalter,
sondern an Länder und Gemeinden gehen, müsse nun umfassend vom
Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes (BKA) geprüft werden. Es sei
- so Kukacka - jedenfalls nicht nachvollziehbar, warum man bei einer
Geschwindigkeitsüberschreitung nach IG-Luft eine deutlich höhere
Strafe, an Länder oder Gemeinden entrichten muss, als wenn man für
das selbe Delikt (Geschwindigkeitsüberschreitung) nach der
Straßenverkehrsordnung bestraft. Außerdem muss die ebenfalls
kompetenzrechtlich umstrittene Frage überprüft werden, ob die
Tempo-100-Verordnungen auf veralteten Messdaten basieren dürfen, um
die Mitwirkungskompetenz des Verkehrsministers zu umgehen. Auch diese
Frage wird der Verkehrsstaatssekretär vom Verfassungsdienst des BKA
prüfen lassen.

Für Staatssekretär Kukacka sind aus verkehrspolitischer Sicht darum
folgende Änderungen des IG-Luft notwendig, um entsprechende
Rechtsklarheit zu schaffen und die umstrittene und unbefriedigende
Umsetzungspraxis des IG-Luft auf eine neue Grundlage zu stellen:

1. Es sind an den Autobahnen in regelmäßigen Abständen Messstellen zu
errichten um der unterschiedlichen Topographie, Verkehrsdichte und
Schadstoffbelastung entsprechend Rechnung tragen zu können.
2. Darüber hinaus sind zusätzliche Messstellen bei den Wohn- und
Arbeitsgebieten in Autobahnnähe aufzustellen, um tatsächliche
Gesundheitsbeeinträchtigungen an der Wohnbevölkerung feststellen zu
können.
3. Es dürfen für Tempobeschränkungen nicht, wie es derzeit gängige
Praxis ist, alte Messdaten herangezogen werden (OÖ aus dem Jahr 2003,
Tirol aus 2001/02), sondern sie müssen auf Messdaten der letzten zwei
Jahre basieren.
4. Die Strafsanktionen zwischen IG-Luft und StVO müssen harmonisiert
werden. Es muss weiter geklärt werden, wer der verfassungsrechtlich
zulässige Empfänger des Strafgeldes ist.
5. Außerdem soll nicht die Überschreitung eines einzigen
Luftschadstoffes für Geschwindigkeitsbeschränkungen ausreichen,
sondern eine Kombination von Schadstoffen gemessen werde, die typisch
für Verkehrsimmissionen sind.

Weiters fordert Kukacka, dass durch die flächendeckende Errichtung
von Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) und deren Koppelung mit den
entsprechenden Messanlagen, die Tempolimits zeitlich und räumlich je
nach Grenzwertüberschreitung flexibel geregelt werden müssen. Die
derzeit verhängten Dauersenkungen, ohne Bezug auf die konkrete
Schadstoffbelastung, sollen dadurch verhindert werden.
Kukacka appellierte an die Länder, dass " es bis zur flächendeckenden
Installation von VBAs nur dort Tempobeschränkungen nach IG-Luft geben
soll, wo bereits jetzt die VBAs solche Grenzwertüberschreitungen
messen und darauf flexibel reagieren können", schloss Kukacka.

Rückfragehinweis:
Staatssekretariat im BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Stefan Naglis, Pressesprecher
Tel.: +43 (01) 711 62/8803

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SVT

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel