- 10.11.2006, 09:16:48
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AK Erfolg: Neue Fahrerkarten für Lkw- und Buslenker müssen doch Arbeitgeber zahlen!
Erfolgreiche Klage der Gewerkschaft Handel, Transport, Verkehr (HTV) - Fahrer können sich Geld zurückholen, wenn sie die Fahrerkarte schon bezahlt haben
Wien (OTS) - "Geld zurück für Lenker, die die neue Fahrerkarte für
den digitalen Tachografen bezahlt haben", begrüßt AK Verkehrsexperte
Richard Ruziczka das Urteil des Obersten Gerichtshofes, der im
Oktober entschied: Bei der Fahrerkarte handelt es sich um ein
Arbeitsmittel, die Kosten sind eindeutig vom Arbeitgeber zu zahlen.
Alle neuen Lkw und Busse, die seit Mai 2006 zugelassen sind, müssen
mit einem digitalen Tachografen ausgestattet sein. Für diese neuen
Aufzeichnungsgeräte der Lenk- und Ruhezeiten benötigen die Lenker
eigene Fahrerkarten, die sie seit Frühjahr 2005 ausgestellt bekommen.
Die Kosten mussten aber die Lenker und nicht die Arbeitgeber zahlen,
was die AK von Beginn an kritisierte. Die Gewerkschaft HTV hat im
Sommer eine Feststellungsklage beim Obersten Gerichtshof eingebracht.
70 Euro kosten die neuen Fahrerkarten, ohne die die neuen
Kontrollgeräte nicht zu bedienen sind. Während die alten
Tachoscheiben die Unternehmer zahlen mussten, mussten die 70 Euro die
Lenker aus der eigenen Tasche übernehmen. Die AK hat das neue System
für die Erfassung der Lenk- und Ruhezeiten als Verbesserung begrüßt.
Die AK hat aber auch seit den ersten Gesetzesbegutachtungen im Jahr
2003 diese Kostenüberwälzung als unzumutbare Belastung für Lkw- und
Buslenker abgelehnt. "Für uns ist die Fahrerkarte ein notwendiges
Arbeitsmittel und keine Privatangelegenheit der Lenker", bekräftigt
Ruziczka. Auch die zuständigen Gewerkschaften stellten das von Anfang
an klar.
Da der Verkehrsminister bisher nicht bereit war, die gesetzliche
Basis entsprechend zu ändern, klagte die Gewerkschaft HTV beim
Obersten Gerichtshof. Die Gewerkschaft bekam Mitte Oktober vom
Obersten Gerichthof Recht: Gerade der Arbeitnehmer hat kein eigenes
Interesse an der Verwendung der Fahrerkarte. Er muss sie nur deshalb
einsetzen, damit die im Interesse des Dienstgebers angeordneten
Fahrten gesetzmäßig erledigt werden können. Dadurch wurde auch die
Auffassung unterstützt, dass die Fahrerkarte im Falle der
betrieblichen Nutzung ein Arbeitsmittel darstellt.
Geld zurück für Lenker: "Jene rund 15.000 Lkw- und Buslenker, die
sich bisher im Auftrag des Arbeitgebers Fahrerkarten ausstellen
ließen, können nun ihre 70 Euro vom Arbeitgeber zurückholen", sagt
Ruziczka. Jene, die eine Ausstellung erst beantragen, können sich die
Kosten von ihrem Arbeitgeber bevorschussen lassen. Bei Problemen
hilft die Gewerkschaft HTV weiter.
Rückfragehinweis:
Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2677
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at
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