• 06.11.2006, 14:42:09
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Kukacka zu Tempo-100-Diskussion: IG-Luft muss geändert werden: Vorzugsschülerrolle Österreichs

Tempobeschränkung muss an konkrete Schadstoffbelastung gekoppelt werden. Grenzwerte in EU und Deutschland deutlich niedriger als in Österreich.

Wien (OTS) - "Die verwirrende und rechtlich sowie fachlich völlig
unbefriedigende Situation rund um die Tempobeschränkungen auf
Österreichs Autobahnen kann nur durch eine Novellierung des
Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) gelöst werden", sagt
Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut Kukacka zur laufenden Diskussion
um die Tempo-100-Beschränkungen. Denn die praktische Handhabung des
IG-L wirft eine Reihe von Problemen auf, die es aus Sicht der
Verkehrspolitik notwendig machen, das IG-L entsprechend zu ändern.

Ein Schwachpunkt des IG-L ist es, dass dadurch bei
Grenzwertüberschreitungen an einer einzigen Messstelle direkt an der
Autobahn oft kilometerlange Tempo-Beschränkungen verhängt werden
können (in Tirol rund 90 km, in Oberösterreich rund 13 km), ohne dass
auf die jeweilige konkrete topographische oder meteorologische
Situationen eingegangen wird. Diese Tempobeschränkungen werden
außerdem aufgrund eines jährlichen Tagesmittelwerts verhängt, ohne
dass daraus klar hervorgeht, ob diese Schadstoffüberschreitungen vom
Verkehr oder von anderen Emissionsquellen (Hausbrand, Industrie,
Gewerbe, etc.) stammen. "In Hinkunft muss jedenfalls eine sachlich
richtige und verkehrspolitisch faire Positionierung der Messstellen
vorgeschrieben werden", fordert Kukacka.

Für den Verkehrsstaatssekretär sind daher aus verkehrspolitischer
Sicht folgende Änderungen des IG-L notwendig:
1. Es sind an den Autobahnen in regelmäßigen Abständen Messstellen zu
errichten um der unterschiedlichen Topographie, Verkehrsdichte und
Schadstoffbelastung entsprechend Rechnung tragen zu können.
2. Darüber hinaus sind zusätzliche Messstellen bei den Wohn- und
Arbeitsgebieten in Autobahnnähe aufzustellen, um tatsächliche
Gesundheitsbeeinträchtigungen an der Wohnbevölkerung feststellen zu
können.
3. Es dürfen für Tempobeschränkungen nicht, wie es derzeit gängige
Praxis ist, alte Messdaten herangezogen werden (OÖ aus dem Jahr 2003,
Tirol aus 2001/02), sondern sie müssen auch auf Messdaten der letzten
zwei Jahre basieren.

4. Außerdem soll nicht die Überschreitung eines einzigen
Luftschadstoffes für Geschwindigkeitsbeschränkungen ausreichen,
sondern die Kombination aus Stickstoff- (NOX) und Feinstaubbelastung
(PM10).
Staatssekretär Kukacka fordert weiters, dass durch die
flächendeckende Errichtung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA)
und deren Koppelung mit den entsprechenden Messanlagen, die
Tempolimits zeitlich und räumlich je nach Grenzwertüberschreitung
individuell geregelt bzw. begrenzt werden müssen. Die derzeit
verhängten Dauersenkungen, ohne Bezug auf die konkrete
Schadstoffbelastung, soll dadurch verhindert werden. Bis zur
flächendeckenden Installation von VBAs soll es keine
Tempobeschränkungen, außer im städtischen Bereich geben. Weiters
fordert Kukacka eine Harmonisierung der Strafsanktionen zwischen IG-L
und StVO bei Überschreitungen des Tempolimits, da die unterschiedlich
hohen Strafen vom Autofahrer nicht nachvollzogen werden können.

Kukacka verwies auch darauf, dass auf deutschen Autobahnen die
rechtliche Situation zwar ähnlich ist wie jene in Österreich, dennoch
gäbe es in Deutschland keine Tempolimits, die mit erhöhten
Schadstoffbelastungen begründet werden. Dies hängt damit zusammen,
dass die von der EU-Richtlinie festgelegte Anzahl von Tagen, an denen
der Grenzwert überschritten werden darf, in Deutschland nicht
überschritten wird.

Es gibt aber überhaupt keinen Grund anzunehmen, dass die
Emissionssituation in Deutschland besser ist als in Österreich,
erklärt Kukacka, sondern sie hat sich in Österreich deshalb
verschärft, weil wir deutlich niedrigere Grenzwerte, etwa für
Stickstoffdioxid (NO2), vorgeschrieben haben als die Europäische
Union und die BRD. So gilt etwa derzeit in Österreich der Grenzwert
von 40 Mykrogramm/m3 für NO2 und in der EU gelten 48 Mykrogramm/m3.
Im Jahr 2012 sind von der EU 40 Mykrogramm/m3 vorgeschrieben während
Österreich national 30 Mykrogramm/m3 vorgeschrieben hat. "Auch diese
Vorzugsschülerrolle Österreichs bei der Festsetzung der Grenzwerte
muss bei einer entsprechenden Novellierung des IG-L hinterfragt
werden. Es ist deshalb unfair, dass diese österreichische
Vorzugsschülerrolle nun zulasten des Verkehrs durchgesetzt werden
soll, während in den anderen Bereichen von den Bundesländern bei
Hausbrand, Gewerbe und Industrie offenbar keinesfalls so strenge
Maßstäbe angelegt werden, weil die Tempobeschränkung von den Ländern
politisch am einfachsten durchsetzbar ist", schloss Kukacka.

Rückfragehinweis:
Staatssekretariat im BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Stefan Naglis, Pressesprecher
Tel.: +43 (01) 711 62/8803

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