• 06.11.2006, 12:47:55
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ÖGB-Flexpower Beratung für atypisch Beschäftigte feiert 5-Jahres Jubiläum

Hundstorfer fordert mehr Rechte für freie DienstnehmerInnen und Neue Selbstständige

Wien (ÖGB) - Die Flexpower-Beratung des ÖGB feiert morgen ihr
fünfjähriges Bestehen. An die 5.000 freie DienstnehmerInnen und Neue
Selbstständige wurden seit der Eröffnung am 7. November 2001 beraten.
ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer: "Damit freie DienstnehmerInnen und
Neue Selbstständige nicht länger Lohndumping ausgeliefert sind, muss
das Arbeitsrecht reformiert werden. Auch die Lücken in der
sozialrechtlichen Absicherung gehören beseitigt."++++

Für die nächste Regierung müsse die Verbesserung der Situation der
freien DienstnehmerInnen und Neuen Selbstständigen oberste Priorität
haben, fordert der ÖGB-Präsident. Im Jahresdurchschnitt 2005 waren
bereits an die 107.000 Personen mit einem freien Dienstvertrag oder
als neue Selbstständige mit Werkvertrag beschäftigt. Die Situation
der beiden Beschäftigtengruppen habe sich in den vergangenen fünf
Jahren noch verschlechtert, berichtet Elisabeth Rolzhauser, die
Leiterin der Flexpower-Beratung. "Besonders schlimm ist die Situation
im Bereich der Erwachsenenbildung. Die Honorare für die TrainerInnen
sind ins Bodenlose gefallen."

Derzeit gelten für Freie DienstnehmerInnen und Neue Selbstständige
die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter nicht, ebenso
wenig gilt das sonstige Arbeitsrecht. Löchrig ist der
sozialrechtliche Schutz: Im Krankheitsfall erhalten freie
DienstnehmerInnen und Neue Selbstständige nur Sachleistungen, ein
Krankengeld gibt es für sie nicht. Ausgeschlossen sind die beiden
Gruppen bislang auch aus der Arbeitslosenversicherung. Drastisch wird
die Situation oftmals für freie Dienstnehmerinnen, wenn sie schwanger
werden. "In der Schutzfrist erhalten freie Dienstnehmerinnen
lediglich ein Wochengeld von 7,30 Euro täglich. Die konservative
Regierung, die sich ja stets als familienfreundlich bezeichnet, hat
nichts an diesem unzumutbaren Zustand geändert", kritisiert
Rolzhauser.

"Wir fordern ein neues, modernes Arbeitsrecht. Derzeit orientiert
sich die ArbeitnehmerInnen-Definition noch daran, ob jemand an
Arbeitszeit und -ort gebunden bzw. weisungsabhängig ist. Diese
Definition ist angesichts unserer flexiblen Arbeitswelt und der neuen
Technologien völlig veraltet", kritisiert ÖGB-Präsident Hundstorfer.
Nur mehr die wirtschaftliche Abhängigkeit solle in Hinkunft als
Kriterium dafür gelten, ob wer unselbstständig beschäftigt ist oder
nicht. Damit würde auch der Großteil der heutigen freien
DienstnehmerInnen und Neuen Selbstständigen unter den Schutz des
Arbeitsrechts und der Kollektivverträge fallen. Zusätzlich fordert
der ÖGB den Einbezug der beiden Beschäftigtengruppen in den vollen
Schutz des Sozialrechts inklusive einer Gleichstellung mit den
Arbeitnehmerinnen bei der Zahlung von Wochengeld.

SERVICE:
In der ÖGB-Flexpower-Beratung erhalten freie DienstnehmerInnen und
Neue Selbstständige eine persönliche Beratung in Fragen des Sozial-,
Steuer-, und Vertragsrechts. Eine Voranmeldung ist erforderlich. Tel:
01/53444-404, E-Mail: flexpower@oegb.at, ÖGB-Beratungszentrum,
Wipplingerstraße 33,1010 Wien.

Freien DienstnehmerInnen und Neuen Selbstständigen, die
Gewerkschaftsmitglieder sind, bietet der ÖGB eine
Verdienstentgangsversicherung für den Fall der Krankheit bzw. des
Unfalls. Die flexpower-Versicherung ist um ca. 25 Prozent billiger
als vergleichbare private Versicherungsprodukte und sieht bereits
seit ihrer Einführung im Jahr 2001 Unisex-Tarife vor.

ÖGB, 6. November
2006 Nr. 731

Rückfragehinweis:
ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Maga. Martina Fassler
Tel.: (++43-1) 534 44/480 DW
Fax: (++43-1) 533 52 93
http://www.oegb.at

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