Steger darf nicht mehr behaupten, Haider habe nach ORF-Diskussionssendung geweint
Klagenfurt (OTS) - Landeshauptmann und Kärntner BZÖ-Obmann Jörg
Haider hat über seine anwaltliche Vertretung Gheneff-Rami-Sommer beim
Handelsgericht Wien eine Einstweilige Verfügung gegen den früheren
FPÖ-Obmann Dr. Norbert Steger erwirkt. Steger hat es ab sofort zu
unterlassen, die Behauptung aufzustellen, Jörg Haider hätte nach der
ORF-Diskussionssendung "Offen gesagt" am 10. September 2006 zum Thema
"Die Krise des dritten Lagers" geweint oder wäre eingeknickt.
In der Begründung der Einstweiligen Verfügung heißt es: "Es kann
weder festgestellt werden, dass der Kläger (Haider Anm.) geweint habe
noch eingeknickt sei." Steger hatte unter anderem damit argumentiert,
er habe lediglich Äußerungen von dritten Personen weitergegeben und
könne dafür nicht haftbar gemacht werden. Dazu hatte Steger gleich
fünf eidesstaatliche Erklärungen (Zwei von Mölzer, je eine von
Fichtenbauer und Seledec sowie eine eigene Erklärung) vorgelegt.
Weiters führte Steger allen ernstes aus, dass "Weinen" gar nicht
negativ behaftet sei und insbesondere Frauen als Wählerinnen dadurch
angesprochen werden könnten.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Stefan Petzner Pressesprecher Landeshauptmann Dr. Jörg Haider Arnulfplatz 1 A-9010 Klagenfurt Tel.: 05 0 536 22124 oder 0664 80536 22124 Fax: 05 0 536 22150 mailto: stefan.petzner@ktn.gv.at
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