- 31.10.2006, 14:37:26
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Kukacka: Tempo-100 Verordnungen in Tirol rechtlich problematisch
Tempofleckerlteppich ist inakzeptabel
Wien (OTS) - Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut Kukacka
bezeichnete die angekündigten Tempo-100 Verordnungen in mehreren
Bundesländern als "voreilig, rechtlich problematisch und nicht
ausreichend mit dem BMVIT abgeklärt". So bezieht sich etwa auch die
neue Tiroler Verordnung auf das alte Immissionsschutzgesetz Luft
(IG-L), das kein Einvernehmen mit dem Verkehrsminister verlangt. Ein
derartiges Einvernehmen ist jedoch nach Ansicht des BMVIT
erforderlich. Auf Grund des Fehlens eines derartigen Einvernehmens
sind eine Reihe von rechtlichen und formalen Problemen ungelöst. Nach
Meinung von Staatssekretär Kukacka rechtfertigten zwei punktuelle
Messungen bei der Messstelle Vomp (2002) und der Messstelle Imst
(2004) keineswegs eine Tempobeschränkung auf rund 90 km Autobahn. Die
Messstelle Vomp liegt außerdem im Nahbereich des
Beschleunigungsstreifens der Raststation Vomp, wodurch naturgemäß
höhere Schadstoffemissionen zu verzeichnen sind.
Es wäre besser gewesen, die Inbetriebnahme der
Verkehrsbeeinflussungsanlagen abzuwarten und erst dann flexible
Tempolimits zu verhängen. "Bei konkret festgestellten
Immissionsüberschreitungen sollte die Tempo 100 km/h Beschränkung
durchgeführt werden damit ein sachlicher Zusammenhang zwischen
Tempobeschränkung und Luftverschmutzung besteht", meint Kukacka. Die
Pauschalmaßnahme Tempo-100 differenziert außerdem nicht zwischen
Dieselfahrzeugen mit oder ohne Partikelfiltern und modernen
Benzin-Fahrzeugen, die gar keinen Feinstaub ausstoßen.
Kukacka ist strikt gegen einen Tempofleckerlteppich und spricht sich
gegen weitere Tempo-100 Verordnungen aus: "Wir wissen, dass eine
gleichmäßige Geschwindigkeit sowohl den Verkehrsfluss als auch die
Sicherheit erhöht. Regionale Befindlichkeiten dürfen dabei keine
übergeordnete Rolle spielen". Außerdem gibt Kukacka zu bedenken, dass
"Schutzmaßnahmen nur dann den gewünschten Erfolg bringen werden, wenn
sie von den Autofahrern auch verstanden und nicht als Schikane
ausgelegt werden. Bleibt die Schadstoff- und Lärmbelastung unter dem
Grenzwert, soll Tempo 130 gelten. Bei geringer Belastung und wenig
Verkehr muss man auf unseren Autobahnen auch 130 fahren dürfen",
schloss Kukacka.
Rückfragehinweis:
Staatssekretariat im BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Stefan Naglis, Pressesprecher
Tel.: +43 (01) 711 62/8803
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