• 29.10.2006, 10:02:03
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ÖAMTC begrüßt Winterreifenpflicht für Lkw ab 15. November

Schneeketten-Mitnahmepflicht sollte laut Club das ganze Winterhalbjahr gelten

Wien (OTS) - Alle Jahre wieder passiert das, was für Meteorologen
völlig normal, für die Kraftfahrer aber oft "total überraschend" ist:
Der Winter beginnt mit Schneefällen, einmal ein bisschen früher,
einmal eher später. Vor allem hängen gebliebene Lkw verursachen beim
ersten Schneefall immer wieder kilometerlange Staus und Unfälle. "Wir
hoffen, dass durch die neue Winterreifenpflicht für Lkw ab 15.
November die Anzahl der Unfälle mit anschließenden
Verkehrsbehinderungen sinken wird", erklärt Mario Rohracher, Chef der
ÖAMTC-Interessenvertretung.

Erstmals gilt in Österreich für alle Lastwagen und
Sattelfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie für
Autobusse und Gelenkfahrzeuge eine Winterreifen- und
Schneeketten-Mitnahmepflicht. Damit wurde eine langjährige
Club-Forderung erfüllt. Die Brummifahrer müssen insgesamt vier
Monate, vom 15. November bis zum 15. März, mit der Winterausrüstung
unterwegs sein. Auf mindestens einer Antriebsachse des Lkw müssen
Winterreifen mit einer entsprechenden M+S-Kennzeichnung verwendet
werden. Unabhängig davon, ob Schnee auf der Fahrbahn liegt oder
nicht.

Dem ÖAMTC wurde von der Exekutive mitgeteilt, dass speziell in den
ersten Wochen nach In-Kraft-Treten der Winterreifen- und
Schneeketten-Mitnahmepflicht verstärkt Kontrollen durchgeführt
werden.

Zusätzlich zu der neuen Bestimmung verlangt der Club, dass
Lkw-Schneeketten auch außerhalb der Kernzeit mitgeführt werden
müssen. In vielen Teilen Österreichs können nämlich schon weit vor
dem Stichdatum als auch mitunter recht lange nach dem Endtermin
winterliche Straßenbedingungen herrschen. "Um das Risiko von hängen
bleibenden Schwerfahrzeugen bei überraschendem Schneefall
einzudämmen, sollten Lkw-Lenker freiwillig im gesamten Winterhalbjahr
Schneeketten mitführen", so der Chef der ÖAMTC-Interessenvertretung.

Zur Klarstellung weist Rohracher außerdem darauf hin, dass bei
Wohnmobilen bis zu fünf Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht keine
allgemeine Winterreifenpflicht besteht, zumindest dann, wenn sie
nicht als Lkw zugelassen sind. "Dennoch sollte man auch bei diesen
Fahrzeugen die Bereifung so auslegen, dass plötzlicher Schneefall
nicht dazu führt, dass das mobile Heim liegen bleibt", sagt Rohracher
abschließend.

(Schluss)

Thomas Schweighofer

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Informationszentrale
Tel.: +43 (0) 1 71199-1795
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at

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