• 27.10.2006, 11:36:10
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  • OTS0117 OTW0117

KORREKTUR: Ortstafeln: Scharfe Kritik Haiders an neuerlicher Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof

Volksanwaltschaft beantragt Aufhebung einsprachiger Ortstafeln mit Zusatzschildchen - Für Haider "Kompetenzüberschreitung

Klagenfurt (OTS) - Im letzten Satz muss es richtig heißen: "Wenn
ein Bürger laut Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes keine
zweisprachigen Ortstafeln einklagen kann, kann es auch die
Volksanwaltschaft nicht", argumentiert Haider und erklärt, sich weder
von der Volksanwaltschaft noch von einer sich abzeichnenden großen
Koalition zweisprachige Ortstafeln aufzwingen zu lassen.

Korrigierte Version:

Die Volksanwaltschaft hat beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung
der einsprachigen Ortstafeln mit Zusatzschildchen in Bleiburg und
Ebersdorf beantragt. Die Volksanwaltschaft argumentiert, dass auch
die Anbringung von slowenischen Zusatzschildchen nicht
staatsvertragskonform sei. Dies gab Landeshauptmann Jörg Haider heute
bekannt.

Für den Kärntner Landeshauptmann stellt der neuerliche Antrag der
Volksanwaltschaft auf Aufhebung eine "eindeutige
Kompetenzüberschreitung" dar. Schließlich habe der
Verfassungsgerichtshof erkannt, dass es kein subjektives Recht auf
zweisprachige Ortstafeln gebe, womit auch die Volksanwaltschaft jede
Zuständigkeit verliere, da diese ausschließlich für die Vertretung
des subjektiven Rechts eines Bürgers zuständig sei. "Wenn ein Bürger
laut Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes keine zweisprachigen
Ortstafeln einklagen kann, kann es auch der Verfassungsgerichtshof
nicht", argumentiert Haider und erklärt, sich weder von der
Volksanwaltschaft noch von einer sich abzeichnenden großen Koalition
zweisprachige Ortstafeln aufzwingen zu lassen.

(Schluss)

Rückfragehinweis:

Stefan Petzner
   Pressesprecher Landeshauptmann Dr. Jörg Haider
   Arnulfplatz 1
   A-9010 Klagenfurt
   Tel.: 05 0 536 22124 oder 0664 80536 22124
   Fax: 05 0 536 22150
   mailto: [email protected]

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