- 25.10.2006, 09:49:51
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Gesundheitsministerium ist bei Verbraucherinformation und Lebensmittelkontrolle an Gesetzeslage gebunden
Schutz der Verbraucher/innen steht im Mittelpunkt
Wien (OTS) - "Das Gesundheitsministerium ist bei
Verbraucherinformation, Lebensmittelkontrollen und
Lebensmittelwarnungen der geltenden Gesetzeslage verpflichtet", sagte
Ulrich Herzog, Bereichsleiter für Verbrauchergesundheit des
Gesundheitsministeriums heute, Mittwoch. "Auch im Falle des
gentechnisch veränderten Langkornreises ist eine Information bzw.
Warnung der Öffentlichkeit nur dann zulässig, wenn begründeter
Verdacht auf Gesundheitsschädlichkeit und Gemeingefährdung
vorliegen." Laut Gutachten der AGES (Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit) seien diese Voraussetzungen bei den positiv
getesteten Reis-Proben nicht gegeben. "Die betreffenden Waren wurden
nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)
zwar nicht als 'gesundheitsschädlich' jedoch als 'nicht sicher'
beurteilt und müssen daher aus dem Verkehr gezogen werden", so
Herzog. Dies sei bereits weitgehend erfolgt beziehungsweise erfolgt
laufend auf Anordnung der zuständigen Landesbehörden. "Bei allen
Initiativen im Bereich der Lebensmittelkontrolle steht die Sicherheit
der Verbraucherinnen und Verbraucher im Mittelpunkt!"
Im Zuge der von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat bereits
Ende August 2006 eingeleiteten Schwerpunktaktionen seien von der
Lebensmittelaufsicht der Länder insgesamt 250 Reis-Proben gezogen und
von der AGES untersucht worden. 46 Proben waren positiv in Bezug auf
die nicht zugelassene amerikanische GV-Reissorte LL601, eine weitere
Probe positiv in Bezug auf die nicht zugelassene chinesische
GV-Reissorte BT63.
"Die Ergebnisse der positiven Untersuchungen werden von der AGES
laufend jenen Bundesländern mitgeteilt, in denen die Probenziehungen
erfolgt sind. Die Lebensmittelaufsicht der Länder überwacht in
weiterer Folge die ordnungsgemäße Durchführung von Rückholaktionen
der Handelsketten bzw. ordnet, falls erforderlich, die Entfernung der
positiv getesteten Chargen aus dem Handel an. Die Nennung von
Produkt- und Herstellernamen ist derzeit gesetzlich nicht zulässig
und kann deshalb auch nicht erfolgen", so Ulrich Herzog abschließend.
Rückfragehinweis:
BM für Gesundheit und Frauen Ministerbüro Mag. Daniela Reczek Tel.: ++43 1 711 00/4378 mailto:[email protected] http://www.bmgf.gv.at
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