• 20.10.2006, 13:31:37
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  • OTS0176 OTW0176

Burgstaller: Bartenstein-Verordnung löst die Probleme nicht

Wien (SK) - Gabi Burgstaller, Salzburger Landeshauptfrau und
SPÖ-Chefverhandlerin der Gruppe Soziales, stellt heute noch einmal
klar, warum für die SPÖ die Pflegeverordnung von Wirtschaftsminister
Bartenstein keine Lösung ist: Die Verordnung bewirke lediglich, dass
ÖsterreicherInnen, die Betreuungskräfte aus den Beitrittsstaaten
beschäftigen, nicht nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz bestraft
werden können. Sie machen sich aber nach zahlreichen anderen
arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen und steuerrechtlichen
Bestimmungen strafbar, wenn sie die BetreuerInnen zu den bisherigen
Bedingungen weiter beschäftigen. ****

Die Einwände der SPÖ gegen die Bartenstein-Verordnung im
Einzelnen:

1.) Sie hilft den Pflegebedürftigen nicht. Denn sobald die
Arbeitsverhältnisse von der Bartensteinverordnung legalisiert werden,
fällt der einzige Grund weg, warum man sie angestellt hat: die
niedrige Entlohnung der ausländischen Pflegekräfte; diese müssten
dann ganz normal nach österreichischem Recht und Kollektivvertrag
entlohnt werden.

2.) Sie belastet den heimischen Arbeitsmarkt, denn nach einem Jahr
können die Pflegekräfte jede andere Tätigkeit aufnehmen. Der Effekt:
Diese Pflegekräfte wandern in andere, besser bezahlte Sektoren ab, es
fehlen wieder Pflegekräfte, und der Arbeitsmarkt wird in den anderen
Bereichen unter Druck gesetzt.

3.) Ändern sich Arbeitszeiten und Entlohnung der ausländischen
Arbeitskräfte nicht, würde durch die Verordnung die Strafbarkeit nur
für den Bereich der Ausländerbeschäftigung gelöst, es bleibt aber die
Strafbarkeit wegen Sozialversicherungsrecht, Arbeitszeitrecht und
Steuerrecht

Burgstaller legte auch die Vorschläge der SPÖ vor, die eine
umfassende Lösung für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung vorsehen.

* Umgehende Verwirklichung des SPÖ-Konzepts "Betreuung daheim":
Beschäftigungsbewilligung im Einzelfall, kollektivvertragliche
Regelung von Entlohnung und Beschäftigungsbedingungen unter
Berücksichtigung der Bedingungen bestehender Betreuungsverhältnisse
und einer leistbaren Betreuung daheim (Trennung zwischen
Anwesenheitsleistung und tatsächlicher Arbeitsleistung)

* Arbeitgeberfunktion bei den bewährten Trägerorganisationen, denen
auch die Beratung und Qualitätssicherung und die Wahrung der
kollektivvertraglichen Bestimmungen obliegt; turnusmäßige Anwesenheit
im Haushalt, echte Pflege durch mobile Dienste

* Vollständige Amnestie in beschäftigungsrechtlicher,
sozialrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht bei Überführung in
das legale Modell bis 30. Juni 2007.

(Schluss) wf/mp

Rückfragehinweis:
Pressedienst der SPÖ
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at

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