- 19.10.2006, 16:41:43
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Anschober gesteht ein: Tempo-100 Verordnung muss korrigiert und von Landesregierung neu beschlossen werden
Tempobeschränkung vorläufig aussetzen und Verkehrsbeeinflussungsanlage mit Luftgütemessung installieren
Wien (OTS) - "Die heutige Ankündigung von Landesrat Anschober,
dass die Tempo-100 Verordnung noch überarbeitet werden müsse, ist das
Eingeständnis, dass die Kritik seitens des Verkehrsministeriums an
inhaltlichen Fehlern der Verordnung, von Anfang an gerechtfertigt war
(falsche Kilometrierung des Sanierungsgebietes , Bezugnahme auf
falsche Gesetzespassagen des Immissionschutzgesetzes Luft, etc.).
Anschobers Ankündigung bedeute auch nichts anderes, als dass die
Verordnung zurückgezogen und neu von der Landesregierung beschlossen
werden muss", sagt Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut Kukacka.
Rechtlich nach wie vor fragwürdig bleibt der Bezug auf die alten
Luftmessdaten aus dem Jahr 2003, die offenbar eine
Einvernehmensherstellung mit dem BMVIT umgehen soll, die spätestens
nach 3 Monaten eine Zustimmung des Verkehrsministers zu dieser
Maßnahme verlangt.
Er trete für einen Weg der praktischen Vernunft in der Umsetzung der
umstrittenen Tempo-100 Verordnung in Oberösterreich ein, erklärte
Kukacka heute und appellierte gleichzeitig an das Land
Oberösterreich, die vorgesehene Verordnung nicht in Kraft treten zu
lassen, bevor nicht weitere grundsätzliche Beratungen über das Thema
durchgeführt worden seien. Dabei müssten sowohl alle
verfassungsrechtlichen Fragen endgültig geklärt werden, die zu einer
Anfechtung dieser Verordnung und somit auch zu Rechtsunsicherheit für
die Autofahrer führen könnten, als auch alle fachlichen Fragen über
die richtige Anwendung des betreffenden Immissionsschutzgesetz Luft
und ihrer Verordnungen geklärt werden.
Kukacka verwies vor allem auch darauf, dass derzeit überhaupt kein
dringender Handlungsbedarf gegeben sei, da sich die Daten des
Umweltberichtes des Landes Oberösterreich auf das Jahr 2003, bezögen
und die Luftschadstoffwerte in den folgenden Jahren sogar rückläufig
waren.
Es kann daher nicht mit einer konkreten Dringlichkeit oder gar mit
Gesundheitsgefährdung argumentiert werden, noch dazu wo die so
genannten "Passiv-Messstellen", die in der Nähe der A1 bei
Wohngebieten angebracht wurden, überhaupt keine Überschreitungen,
auch nicht im Jahr 2003 registriert hätten.
Er schlage deshalb vor, die Tempobeschränkungen vorläufig auszusetzen
und bei einem runden Tisch mit Experten, Beamten und den zuständigen
Politiker diese Fragen endgültig zu klären, erklärte Kukacka.
Es sollte aber sofort die Installierung einer
Verkehrsbeeinflussungsanlage mit einer variablen Tempobeschränkung in
Angriff genommen werden, um bei konkret festgestellten
Immissionsüberschreitungen die Tempo 100 km/h Beschränkung
durchführen zu können und einen sachlichen Zusammenhang zwischen
Tempobeschränkung und Grenzwertüberschreitungen herzustellen. Diese
Vorgangsweise sei auch für das Land Tirol vorgesehen.
Schließlich geht es nicht darum, politische Alibi-Maßnahmen zu
ergreifen, sondern mit Experten auf dem Umwelt- und Verkehrssektor
die geeigneten Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu definieren und dann
umzusetzen.
"Ich schlage deshalb vor die geplante Tempo 100-Verordnung
aufzuschieben, die notwendigen politischen Verhandlungen für eine
fachlich gerechtfertigte und rechtlich korrekte Tempo-100 Verordnung
zu führen und Gespräche zwischen BMVIT, ASFINAG und dem Land
Oberösterreich über die raschestmögliche Installierung einer
Verkehrsbeeinflussungsanlage mit automatischen Luftgütemessung
einzuleiten", schloss Kukacka.
Rückfragehinweis:
Staatssekretariat im BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Stefan Naglis, Pressesprecher
Tel.: +43 (01) 711 62/8803
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