• 17.10.2006, 10:06:32
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ÖAMTC fordert längere Zahlungsfristen und bundesweit einheitliche Strafpraxis

Club sieht Österreichischen Juristentag als Chance zu Reform

Wien (OTS) - Die österreichische Strafpraxis nach einem Vergehen
im Straßenverkehr ist nicht immer ganz eindeutig. Verkehrsteilnehmer
fühlen sich in vielen Fällen ungerecht behandelt oder gar abgezockt.
Der ÖAMTC wiederholt seine Kritik am bundesländerweit
unterschiedlichen Vorgehen z.B. bei Licht am Tag-Bestrafungen. "Die
Art und Höhe einer Strafe darf nicht von der Laune eines
Exekutivbeamten abhängen", fordert ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Die
vielen unterschiedlichen Bestimmungen im Straßenverkehrsrecht sorgen
für Verwirrung. Schließlich ist die Bandbreite an möglichen
Bestrafungen groß: Von der Abmahnung oder einem Organmandat an Ort
und Stelle über eine Anonymverfügung bis hin zur wesentlich teureren
Strafverfügung ist derzeit alles möglich.

Von Mittwoch bis Freitag dieser Woche findet in Graz der
diesjährige 16. Österreichische Juristentag statt. Der ÖAMTC sieht in
diesem Expertentreffen eine große Chance, so manche nicht mehr
zeitgemäße Bestimmung in Frage zu stellen und Verbesserungen
einzuleiten. ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer bringt die Club-Forderungen
auf den Punkt:

1. Längere Zahlungsfrist bei Anonymverfügungen

Ein Fahrzeugbesitzer hat zwar offiziell vier Wochen Zeit, um eine
Anonymverfügung einzuzahlen. Als Beginn der Frist gilt aber die
Ausstellung bei der Behörde und nicht das Einlangen im Briefkasten
des Adressaten. "Daher fordert der ÖAMTC eine Verlängerung der Frist
auf mindestens sechs Wochen, damit sicher gestellt ist, dass auch
Urlaube oder längere Dienstreisen bzw. Postwege nicht zu
Fristversäumnissen führen", sagt Hoffer. Immerhin würden sich auch
die Behörden einiges an Arbeit ersparen, weil bei rechtzeitiger
Zahlung kein weiteres Verfahren notwendig wäre. Außerdem sollte der
Bürger das Recht haben, vom Polizisten immer zuerst das relativ
günstige Organmandat zu verlangen. Nur wenn dies unmöglich ist,
sollte es zulässig sein, ein Verfahren einzuleiten, das zu
Anonymverfügungen oder Strafbescheiden führt.

2. Bundesweit einheitliche Strafen

Dass es im relativ kleinen Österreich dramatische Unterschiede der
Strafhöhen je nach Bundesland gibt, ärgert die Kraftfahrer seit
Jahren. Besonders skurril wird es, wenn für das gleiche Delikt z.B.
in Wien eine Anonymverfügung ausgestellt, in Vorarlberg aber gleich
ein "ordentliches" Verfahren mit Strafbescheid eingeleitet wird.
"Dieser 'Kantönligeist' führt dazu, dass man österreichweit nie genau
sagen kann, wie hoch die Strafe für eine Übertretung ist. Das
erschwert die Präventivarbeit erheblich und hat vielleicht sogar
negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit", erklärt der
ÖAMTC-Jurist.

3. Mitschicken von Beweismitteln

Meist bestehen Anonym- oder Strafverfügungen nur aus dem lapidaren
Satz: "Sie haben am... um ... dort und dort dieses und jenes begangen
und haben daher xy Euro zu bezahlen." Hinweise, wie die Übertretung
festgestellt wurde - geschweige denn, dass etwa Radarfotos oder
ähnliches mitgeschickt werden - fehlen oft. "Damit wird so manches
unnötige Verwaltungsstrafverfahren provoziert, weil sich der
Beschuldigte an kein Fehlverhalten erinnert. Er muss sich auf ein
Verfahren einlassen, um über die Akteneinsicht in Erfahrung zu
bringen, was ihm konkret vorgeworfen wird", so Hoffer. Information im
Frühstadium des Verfahrens würde hingegen eine gute präventive
Wirkung entfalten.

4. Vollziehung mit Augenmaß statt kleinlicher Schikanen

Mit einer der letzten Verwaltungsreformen wurde - nicht zuletzt
auf Anregung des ÖAMTC - eine Bestimmung geschaffen, die der Behörde
einen Ermessensspielraum einräumt. Es wird geprüft, ob sich die
Strafverfolgung überhaupt auszahlt, d.h. ob die Übertretung den
Aufwand der Einleitung eines Verfahrens tatsächlich rechtfertigt.
"Leider ist den Behörden der Aufwand offenbar nach wie vor völlig
egal und viele bestrafen mit Akribie selbst harmlose
Bagatellübertretungen. So werden etwa auch für Tempoüberschreitungen
um 4 km/h Lenkererhebungen durchgeführt und aufwändige Strafbescheide
ausgestellt", kritisiert Hoffer. Der ÖAMTC verlangt, dass dieser
Aufwand besser für Sinnvolleres betrieben werden sollte: z.B. um
gefährliches Verhalten mancher Kraftfahrer zu verfolgen, aber auch
dazu, den Schilderwald nach unnötigen Beschränkungen zu durchforsten.

(Schluss)

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Margret Handler
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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