Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle in einer Abteilung
Wien (OTS) - Der Gemeindrat hat in seiner letzten Sitzung am 5.
Oktober 2006 eine Teiländerung der Geschäftseinteilung für den
Magistrat der Stadt Wien vorgenommen. Betroffen von dieser Änderung
war unter anderem die MA 16 - Wiener Schlichtungsstelle in
Wohnrechtsangelegenheiten, die ihre Agenden an die MA 50 -
Wohnbauförderung übertragen hat. Die neue Bezeichnung der MA 50 wird
auf "Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche
Angelegenheiten" erweitert.
Die Schlichtungsstelle der MA 50 ist zuständig für die
Durchsetzung der Rechte von Mieterinnen und Mietern, Vermieterinnen
und Vermietern sowie Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern.
Mieter können sich zum Beispiel in Fragen zu
Betriebskostenabrechnungen, Höhe des Mietzinses oder zur
Nutzflächenfeststellung an die Wiener Schlichtungsstelle wenden.****
(Schluss) ni
Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Klaudia Niedermühlbichler
Tel.: 4000/81277
mailto:ni1@gws.magwien.gv.at
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