• 13.10.2006, 09:18:54
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Pflege-Enquete: Forderung nach Zweckwidmung des Pflegegeldes völlig unverständlich!

Behinderte Menschen fordern eine, ihren Bedürfnissen entsprechende und leistbare Unterstützung, damit Selbstbestimmung endlich möglich wird.

Wien (OTS) - Bestürzt reagiert der Präsident des ÖZIV sowie der
ÖAR, Dr. Klaus Voget, auf Forderungen der Pensionistenverbände nach
Zweckwidmung des Pflegegeldes.

Es waren seinerzeit die Behindertenorganisationen, die sich für
die Umsetzung des Pflegegeldgesetzes stark gemacht haben und auch
dafür eingetreten sind, dass diese Leistung auch altersbedingten
Pflegefällen zugute kommen soll. Der Bedarf hat sich seither
sicherlich verändert; es sind aufgrund der gestiegenen
Lebenserwartung einerseits mehr Zuwächse im Bereich der
altersbedingten Pflegefälle zu verzeichnen und andererseits tendieren
auch alte Menschen immer mehr dazu, ihr Leben möglichst lange in den
eigenen vier Wänden verbringen zu können. Eine Forderung, die
Menschen mit Behinderung schon seit langem stellen.

"Dieser Entwicklung müssen wir uns stellen und brauchbare
Lösungsvorschläge entwickeln, die nicht nur auf Solidarität pochen,
sondern schlicht und einfach auch finanzierbar und damit realisierbar
sind", so Voget kampfbereit.

An die Adressen von Seniorenbundpräsident Andreas Kohl und Karl
Blecha, Präsident des Pensionistenverbandes Österreich, richtet Voget
den Appell, sich doch mit den Inhalten des Pflegegeldgesetzes
auseinander zu setzen, bevor öffentliche Forderungen erhoben werden.
In diesem Gesetz ist klar und deutlich der Zweck des Pflegegeldes
verankert, nämlich als Beitrag für pflegebedingte Mehraufwendungen,
um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige
Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern,
ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.

Wenn die beiden Seniorenorganisationen nun im Zusammenhang mit der
Valorisierung auch die Zweckwidmung des Pflegegeldes fordern, ist
dies schlicht unverständlich, da das Gesetz eine solche bereits
vorsieht. Vielmehr besteht der Verdacht, dass damit eine Widmung des
Pflegegeldes ausschließlich in Richtung professionelle Anbieter geht,
die allerdings die wirklichen Bedürfnisse von behinderten Menschen
nicht abdecken können.

Auch nicht vorstellbar ist, dass Betroffene ihren pflegenden
Angehörigen deren Leistungen in Rechnung stellen. "Es wäre daher
wünschenswert, wenn bei allen politischen Überlegungen der
eigentliche Zweck des Pflegegeldes im Vordergrund stehen würde, und
nicht die ewige Missbrauchsdiskussion, die den Betroffenen schön
langsam zum Hals heraushängt", meint Dr. Klaus Voget abschließend.

Rückfragehinweis:
Klaus Widl, Öffentlichkeitsarbeit
T: 01/513 15 35
[email protected]
www.oeziv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ZIV

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