• 11.10.2006, 12:36:55
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Kapitalgarantie bei Abfertigung Neu nicht in Diskussion!

Wien (OTS) - "Von den in manchen Medien kolportierten
Schlagzeilen, die Kapitalgarantie bei den Mitarbeitervorsorgekassen
abschaffen zu wollen, kann keine Rede sein" betont Heinz Behacker,
Vorstandsvorsitzender der VBV - Mitarbeitervorsorgekasse AG.

"Vielmehr stellt die viel zu kurze Mindestanlagedauer von drei
Jahre ein zu lösendes Problem dar: einerseits ist diese kurze
Veranlagungsdauer ein Hemmschuh für eine vernünftige, langfristige
Veranlagungspolitik, die eigentlich Grundlage einer sinnvollen
Vorsorge sein sollte. Andererseits führt die Kombination von kurzen
Liegezeiten und Brutto-Kapitalgarantie zu Problemen, insbesondere
wenn Dienstverhältnisse nur wenige Wochen oder Monate dauern.

Wenn die Veranlagungsdauer gesteigert wird, können Chancen auf
höhere Renditen wahrgenommen werden. 10 Jahre erscheinen hierfür als
sinnvolle Grenze denkbar, optimal - aus Veranlagungssicht - wäre eine
Veranlagung des Kapitals bis zum Pensionsantritt.
Das Thema ist dem Gesetzgeber bereits seit Monaten bekannt,
entsprechende Verbesserungsvorschläge liegen längst am Tisch.

Steuerfreie Zusatzpension durch die Mitarbeitervorsorgekasse:

Die Mitarbeitervorsorgekasse bietet auch die Möglichkeit einer
steuerfreien Zusatzpension: Das in der Kasse angesammelte Kapital
sollte selbst bei Abfertigungsanspruch vor Pensionsantritt nicht
entnommen und verbraucht werden, sondern in der
Mitarbeitervorsorgekasse belassen und weiter veranlagt werden! Lässt
man sein Abfertigungskapital auf diese Weise bis zur Pension
"arbeiten" hat man für den Pensionsantritt die Möglichkeit auf eine
lebenslange und zur Gänze steuerfreien Rente geschaffen! Und damit
ergänzend zur staatlichen Pension ein attraktives Zusatzeinkommen
gesichert.

Dazu ein einfaches Rechenbeispiel:

Eintritt ins Berufsleben:    20. Lebensjahr                 
 Pensionsantritt:             65. Lebensjahr                 
 Abfertigungsbeitrag:         1,53 % des Jahreseinkommens    
 Annahme Gehaltssteigerung:   2 % jährlich                   
 Annahme Ertrag in MVK:       5 % jährlich                   
 Mögliche lebenslange und steuerfreie Zusatzpension in % vom 
 Letztgehalt: Frau:  9,03 %*)      Mann:  8,92 %*)

*) Unterschiedliche Werte ergeben sich aufgrund der
unterschiedlichen Lebenserwartung.
Den Berechnungen liegt ein Tarif einer Pensionskasse mit einem
3,5%igen Rechnungszinssatz inkl. einer 60%igen Witwer- bzw.
Witwenpension zu Grunde.

Wer also alle paar Jahre für kleine Konsumausgaben sein Konto in
der Mitarbeitervorsorgekasse leer räumt, muss einerseits dafür 6 %
Steuer zahlen, und verzichtet andererseits auf eine attraktive,
lebenslange und steuerfreie Zusatzpension. In Anbetracht der
tendenziell sinkenden staatlichen Altersversorgung sollte diese
Chance jeder nutzen!

Handlungsbedarf bei Selbstständigen und Freiberuflern

Einen weiteren Handlungsbedarf des Gesetzgebers ortet Behacker für
die Gruppe der Selbstständigen und Freiberufler: "Ihnen blieb bis
jetzt die Teilnahme an der steuerbegünstigten betrieblichen
Altersvorsorge über die Mitarbeitervorsorgekassen verwehrt. Eine
entsprechende Anpassung des Gesetzes erscheint hier ebenfalls höchst
dringlich! Auch dieser Zielgruppe sollte wie den Arbeitnehmern die
Möglichkeit eingeräumt werden, im Rahmen einer Inkassoregelung der
Sozialversicherung in der Mitarbeitervorsorgekasse vorzusorgen."

VBV - Mitarbeitervorsorgekasse AG
in Zahlen:

Anzahl der Verträge mit Unternehmen: mehr als 96.000
Anwartschaftsberechtigte: über 900.000
Veranlagungsvolumen: 335 Mio. Euro

Rückfragehinweis:
VBV - Mitarbeitervorsorgekasse AG
Obere Donaustraße 49 - 53, 1020 Wien
Tel: 01 217 01 0
Mail: vorstand@vbv.co.at
www.vbv.co.at

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