VP-Praniess-Kastner: Entfall der Bescheidpflicht bei Sozialhilfe ist inakzeptabel
Vollzug der Sozialhilfe in Wien degradiert Menschen zu Bittstellern
Wien (VP-Klub) - "Die Tatsache, dass die Pflicht zur Bescheiderlassung sowohl bei Zuerkennung als auch bei Ablehnung von Sozialleistungen gestrichen wird, kann im Interesse der Betroffenen von der ÖVP Wien nicht akzeptiert werden. Insbesondere im Falle der Ablehnung von Sozialhilfe weiß sich der betroffene Sozialhilfewerber dann meist nicht mehr zu helfen, da ihm jede Information, dass dagegen berufen werden kann, fehlt. Eine Berufung ist aber nur gegen einen Bescheid möglich und ein solcher wird nach der neuen Regelung nicht mehr automatisch, sondern erst auf Verlangen ausgestellt. Und wer von den Betroffenen, die sich in einer solchen Notlage befinden, ist schon rechtskundig?", fragt sich LAbg. Karin Praniess-Kastner, ÖVP Wien Mitglied des Ausschusses für Gesundheit und Soziales. Zudem sei unverständlich, warum der massiven Kritik von Seiten der Opposition als auch von Caritas und Arbeiterkammer nicht Rechnung getragen wurde.
Hohe Lebenskosten in Wien, dennoch Sozialhilfe auf niedrigster Stufe
"Die ÖVP Wien fordert leit langem eine Erhöhung der Sozialhilferichtsätze um rund 20 Prozent. Die Wiener SPÖ muss endlich Farbe bekennen, ob ihr, wie sie ständig beteuert, die sozial Schwachen in unserer Stadt etwas Wert sind. Mehr Fairness braucht die Stadt!", fordert Praniess-Kastner. Ein Vergleich der Sozialhilferichtsätze der österreichischen Bundesländer zeigt, dass beispielsweise ein/e Alleinunterstütze/r in Wien nur 420 Euro erhält, während in Oberösterreich 532 Euro angemessen scheinen. "Zwei Menschen in einer Lebensgemeinschaft mit einem Kind stehen in Wien 775 Euro zu, während diese in Oberösterreich 937 erhalten können. Zudem erhalten betroffene Menschen in Oberösterreich etwa auch bei zeitlich begrenzter Sozialhilfe Sonderzahlungen", betont Praniess-Kastner.
Auch Volksanwalt Kostelka kritisiert zu lange Wartezeiten auf Sozialhilfe
"Und nicht nur, dass Wien noch immer einen der niedrigsten Sozialhilferichtsätze in Österreich hat, müssen jene, die darauf angewiesen sind, auch noch monatelang auf das Geld warten", kritisiert die VP-Gemeinderätin und fordert: "Die Aussagen des Leiters des Sozialamtes, Peter Stanzel, dass es vor allem in den Bezirken Ottakring und Meidling zu langen Wartezeiten komme, müssen für Stadträtin Brauner Anlass genug sein, rasch zu handeln. Wenn in Not geratene Menschen dringend Geld brauchen, muss das Geld von Wien innerhalb von zwei Wochen ausbezahlt werden. Eine Wartezeit von sechs Wochen und länger ist untragbar!" Die jährlichen Berichte der Volksanwaltschaft sind voll von Berichten über Missstände in der Sozialhilfeverwaltung der Stadt Wien. Einer der vehementen Kritiker ist der ehemalige SPÖ-Klubobmann Kostelka. "Der Vollzug der Sozialhilfe degradiert Menschen zu Bittstellern, obwohl auf diese Leistungen ein Rechtsanspruch besteht", fasst Praniess-Kastner die Kritikpunkte zusammen.
Wartezeiten bei Schuldnerberatung gefährden Sicherung der Wohnung
"Auch die zu langen Wartezeiten bei der Schuldnerberatung zeigt die soziale Kälte der SP-Stadtregierung", so Praniess-Kastner. So ist eine Anmeldung per E-Mail zur Schuldnerberatung notwendig, bevor eine Woche später telefonisch ein Termin vereinbart wird, der wiederum erst Monate später stattfindet. Die zu lange Wartezeit führt zu einer weiteren Verschlechterung der finanziell Ausgangslage und drängt die Betroffenen Richtung Obdachlosigkeit. Da besteht dringender Handlungsbedarf der SP-Stadträtin", fordert Praniess-Kastner.
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