Patientenanwaltschaft - SP-Ramskogler: "Patientenanwaltschaft ist wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung"
Wien (SPW-K) - "Seit 1992 arbeitet die Patientenanwaltschaft für die Rechte und Interessen der Wiener und Wienerinnen. Die Prüfungszuständigkeit der Patientenanwaltschaft umfasst alle Angelegenheiten des Gesundheitswesen in Wien und ist Weisungsfrei sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet", erklärt SP-Landtagsabgeordnete Mag.a Sonja Ramskogler in der Debatte zum Bericht der Wiener Patientenanwaltschaft.
Die wirkungsvolle Vertretung der Patienteninteressen funktioniere deshalb so gut, weil alle Berufsgruppen in einem multiprofessionellen Team zusammenarbeiten und ihr berufliches erstes Interesse daran liege, Menschen zu helfen, führt Ramskogler aus. "Durch mehrschichtige Probleme werden leider auch Fehler gemacht, die oft menschlich sind, aber natürlich auch systemisch bedingt sein können. Wichtig ist, diese Fehler genau zu analysieren und Wiederholungen zu verhindern", sagt die SPÖ-Abgeordnete. "Die Sozialdemokratie schaut nicht über Fehler hinweg, sondern verändert etwas zum Positiven!"
Die sozialdemokratische Stadträtin Brauner sei immer dazu bereit, konstruktive Kritik anzunehmen. "Das ist der Unterschied zur vergangenen Gesundheitsministerin! Sie war nie bereit etwas im System zu verbessern, sondern nur zusätzliche Schikanen einzubauen", kritisiert Ramskogler. "Wichtig ist nicht, nur darüber zu reden, was alles noch getan werden muss, sondern zu handeln, Betroffenen direkt zu helfen."
Zur Novelle des Wiener Pflege- und Patientenawaltschafts-Gesetzes streicht Landtagsabgeordnete Ramskogler die Verbesserungen, die dieses Gesetz den PanientInnen bringen wird, hervor. Durch das neue Gesetz gebe es für PatientInnen künftig eine einzige Anlaufstelle mit niederschwelligem Zugang. Dort können alle Fragen, Beschwerden und Bedürfnisse auf einfache Art und Weise eingebracht werden. Diese Stelle sei selbstverständlich eine unabhängige und weisungsfreie Kontrollinstanz. "Die neue Patienten- und Pflegeanwaltschaft ist künftig auch gesetzlich verankert", streicht Sonja Ramskogler hervor. (Schluss)
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