• 06.10.2006, 13:55:01
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Sozialhilfe für Drittstaatenbürger - SP-Laschan: Wiener Landtag setzt rechtkonform EU-Recht um

Wien (SPW-K) - "Mit der heute vom Wiener Landtag beschlossenen
Novellierung des Sozialhilfegesetzes wird rechtskonform EU-Recht in
Wien umgesetzt Grundlage sind drei EU-Richtlinien, unter anderem die
so genannte Drittstaatsangehörigenrichtlinie. Dieses EU-Recht muss in
Wien wie auch in allen anderen Bundesländern rechtlich verankert
werden. Im Zuge der Umsetzung der genannten Richtlinien erfolgten
auch Anpassungen an das Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz sowie
Klarstellungen, die zum Beispiel durch die Erhöhung und Neugestaltung
der Sozialhilfe im April dieses Jahres erforderlich geworden sind".
Darüber informierte Freitag SPÖ-Landtagsabgeordnete Dr. Claudia
Laschan in einer Aussendung des Pressedienstes der SPÖ Wien.

Überrascht zeigte sich die Politikerin darüber, dass ÖVP, FPÖ und
Grüne gemeinsam und damit in ungewohnter Eintracht gegen diese
Novellierung gestimmt haben. Laschan: "Das Votum der FPÖ verwundert
nicht, die Ablehnung seitens ÖVP und Grüne löst allerdings
Kopfschütteln aus. Die selbst ernannte Europapartei ÖVP stimmte damit
gegen die gesetzlich vorgeschriebene Umsetzung von EU-Recht, die
Grünen gegen die Gleichstellung von Drittstaatsangehörigen bei
Sozialleistungen. In Wien wird die EU-Richtlinie seit 23. Jänner per
Erlass vollzogen. In allen Sozialzentren liegen mehrsprachige
Antragsformular auf", erklärte Laschan.

Zu Aussagen der FPÖ stellte Laschan richtig, dass von Jänner bis
Juli Drittstaatsangehörigen in ca. 1.300 Fällen Sozialhilfe gewährt
worden sei. "Das sind", so die Abgeordnete, "2,7 Prozent der
Gesamtzahl von 48.000 Fällen pro Jahr. 90 Prozent davon sind keine
Vollsozialhilfebezieher, sondern Richtsatzergänzungsbezieher, d.h.
sie verfügten über ein gewisses Einkommen und bekamen von der
Sozialhilfe etwas dazu. Die von der FPÖ verbreiteten Zahlen sind
schlichtweg falsch und entbehren jeglicher Grundlage", betonte
Laschan.

Zu den Vorwurf der Grünen, die Neuregelung sehe vor, dass die
Hilfsleistungen eingeschränkt würden, wenn die Personen sich "weigern
am Verfahren zur Beseitigung der Notlage mitzuwirken", und der
Behördenwillkür würde dadurch Tür und Tor geöffnet werden, außerdem
gebe es keine genaue Präzisierung, wann jemand sich weigert am
Verfahren mitzuwirken, meinte Laschan, dass sich die Grünen
offensichtlich nicht mit der Praxis auseinander gesetzt und die
geplante Novellierung des Wiener Sozialhilfegesetzes bestenfalls
flüchtig überflogen hätten. Laschan: "Die Sozialhilfe soll
Hilfesuchende unterstützen. Dabei ist manchmal deren Mitwirkung
unverzichtbar. Über allfällige Mitwirkungspflichten und die
Konsequenzen werden SozialhilfeempfängerInnen sehr wohl informiert.
Wenn die Grünen die Novelle mit dem bisherigen Text des Wiener
Sozialhilfegesetzes verglichen hätten, hätten sie gesehen, dass die
Mitwirkungspflicht in Wirklichkeit weiter konkretisiert wurde".

Zum Thema Bescheidspflicht und dem damit verbundenen Vorwurf der
Grünen, auch dadurch werde die Rechtssicherheit der Betroffenen
eingeschränkt, weil etwa bei der Gewährung von Sozialhilfe der
Unterkunft in Obdachlosenheimen die Bescheidspflicht gefallen sei,
merkte Laschan an: "Die Kritik, es gäbe keine Bescheide und somit
keine Rechtsmittel mehr, zeigt offenkundig die Rechtsunkenntnis der
Grünen. In Wirklichkeit haben sowohl Zuerkennung als auch Ablehnung
selbstverständlich durch Bescheid zu erfolgen. Dies ist ein
allgemeiner Rechtsgrundsatz. Die Streichung dieses unnötigen und
legistisch nicht richtigen Zusatzparagraphens dient der
Klarstellung", hob Laschan hervor.

Die Kritik der Grünen hinsichtlich der Vorgehensweise bei
Schulden, die Stadt Wien könne mit dem neuen Entwurf auch, wenn sich
etwa die Richtsätze geändert habe, Geld von den
SozialhilfebezieherInnen zurückfordern und zudem würdenSchulden und
Alimentationszahlungen generell nicht einkommensmindernd angerechnet
und dies sei vor allem bei Schuldenzahlungen, die den Verlust der
Wohnung zur Folge haben hochproblematisch, da die Wohnungssicherung
in der Sozialhilfe oberste Priorität habe, wies Laschann mit dem
Hinweis zurück, dass die Vorgehensweise bei Schulden (z. B. hohe
Handy-Rechnungen, Schulden bei Versandhäusern) und
Allimentationszahlungen einerseits der höchstgerichtlichen
Rechtsprechung entspräche; andererseits sollten die Hilfesuchenden
und nicht ihre Gläubiger unterstützt werden. "Selbstverständlich
haben Mietzahlungen nach wie vor höchste Priorität. So etwa hat die
Fachstelle für Wohnungssicherung (FAWOS), eine Kooperation zwischen
Stadt Wien und Volkshilfe Wien, in den vergangenen zehn Jahren
tausendfach Wohnungslosigkeit verhindert. Seit 1996 hat die FAWOS
über 15.000 KlientInnen betreut - in 80 % der Fälle konnte die
Wohnung gesichert werden", führte Laschan aus.

Zum Vorwurf der Grünen beim Thema Verfahren zur Bestimmung der
Erwerbstätigkeit, im Entwurf werde auch mit persönlichen Daten
unsensibel umgegangen und Besonders bedenklich sei das "Verfahren zur
Bestimmung Erbwerbsfähigkeit", das das Sozialamt durchführen und die
Ergebnisse an das AMS weiterleiten möchte, erklärte Laschan: "Das
Verfahren bezüglich der Erwerbstätigkeit soll helfen, dass
SozialhilfeempfängerInnen wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Es
wird mit dem Arbeitsmarktservice zusammengearbeitet und die KundInnen
werden nicht zwischen Sozialhilfe und Arbeitsmarktservice hin und her
geschickt. Der Datenschutz wird selbstverständlich gewahrt".

Wien hat Sozialhilfe am höchsten von allen Bundesländern
angehoben

"Tatsache ist auch", so Laschan weiter, "dass Wien mit 1. April
2006 die Sozialhilfe um durchschnittlich 5,2 Prozent pro Monat
angehoben hat. Diese Erhöhung ist die stärkste Erhöhung der
Sozialhilfe in ganz Österreich. Sie bringt vor allem Vorteile für
AlleinerzieherInnen und Familien - zwei Gruppen, die besonders
armutsgefährdet sind. In der Sozialstadt Wien gibt es im Gegensatz zu
anderen Bundesländern eine große Zahl an zusätzlichen Leistungen, wie
zum Beispiel eine Heizbeihilfe, eine Mietbeihilfe mit Rechtsanspruch
oder allfälligen Sonderbedarf - Leistungen, die ohne jegliche
Regressansprüche zu Lasten der Angehörigen ausbezahlt werden".

Rechtssicherheit durch Einrichtung einer unabhängigen Pflege-
und Patientenanwaltschaft

Laschan nahm auch zum Thema Pflege Stellung und meinte, dass es
eine Tatsache sei, dass die Opposition immer eine rechtliche
Absicherung des Pflegeanwalts gefordert habe. "Mit der Einrichtung
einer unabhängigen Pflege- und Patientenanwaltschaft wird diesem
Wunsch voll und ganz Rechnung getragen", hob Laschan hervor. Ziel
dieser Zusammenlegung von Pflege- und Patientenanwaltschaft sei es,
in Wien eine unabhängige und weisungsfreie Kontrollinstanz für alle
Anliegen im Gesundheits- und Pflegebereich zu schaffen. An der Spitze
dieser Einrichtung solle eine kritische, starke Persönlichkeit
stehen, die bei Beschwerden, Missständen oder
Verbesserungsmöglichkeiten rasch wirkungsvolle und nachhaltige
Maßnahmen setzen könne. Da die Funktion des Patienten- und
Pflegeanwalts öffentlich ausgeschrieben werde, könne sich
jeder darum bewerben. Laschan abschließend: "Vergleicht man die
derzeitigen Einrichtungen in den anderen Bundesländern zeigt sich,
dass in fast allen Bundesländern in denen es derartige Stellen gibt,
die Beschwerdeeinrichtungen für den Gesundheits- und Pflegebereich in
einer Organisationseinheit zusammengefasst sind". (Schluss)

Rückfragehinweis:
SPÖ Klub Rathaus, Presse
Tel.: (01) 4000-81923

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