- 29.09.2006, 12:28:52
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Delegiertentag 2006
Wien (OTS) - Der Delegiertentag (Vertreterversammlung des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages) der im Herbst jeden Jahres
abgehalten wird, fand am 28. und 29. September in Bregenz, Vorarlberg
statt.
Am Delegiertentag nahmen Spitzenvertreter aus Politik und Justiz
teil, unter anderem der Vorarlberger Landeshauptmann Dr. Herbert
Sausgruber, der Bürgermeister der Landeshauptstadt Bregenz DI Markus
Linhart, der Präsident des OGH, Dr. Johann Rzeszut, Generalprokurator
Dr. Walter Presslauer und Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer.
Die Delegiertentage geben immer Anlass für standespolitische und
rechtspolitische Grundsatzüberlegungen. So setzte sich der Präsident
der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer, Dr. Sepp Manhart, in seiner
Begrüßung mit der Wichtigkeit und Notwendigkeit der Unabhängigkeit
des Rechtsanwalts im Interesse des rechts- und ratsuchenden Bürgers
auseinander. Diese Unabhängigkeit ist für das Vertrauen in die Justiz
ebenso wichtig wie die Unparteilichkeit des Richters und stellt eine
der tragenden Säulen des Rechtsstaates dar.
Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Dr.
Gerhard Benn-Ibler, ging in seiner Begrüßungsrede insbesondere im
Hinblick auf die europäischen Entwicklungen, die die Autonomie der
Rechtsanwaltskammern einschränken wollen und daher auch die
Unabhängigkeit der Rechtsanwälte berühren, auf den Schutzzweck der
autonomen anwaltlichen Selbstverwaltung ein. Der Grund für diese
liegt im Schutz der Freiheit des Bürgers, sowohl im Verhältnis zum
Staat, als auch im Verhältnis zu anderen Bürgern. Benn-Ibler
fordert, nicht nur das Grundrecht des Bürgers auf Vertretung durch
einen Rechtsanwalt in der Verfassung festzuschreiben, sondern stellt
insbesondere klar, dass die Aufgaben der Rechtsanwaltskammern und des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages auf die Interessen des
Bürgers zugeschnitten sind. Das gilt sowohl für die Ausbildung als
auch die Fortbildung des Rechtsanwalts, für die Gesetzesbegutachtung
und den jährlich erstellten Wahrnehmungsbericht über Mängel in
Rechtspflege und Verwaltung. Der Rechtsanwalt unterliegt heute weder
wettbewerbsrechtlichen Beschränkungen, noch Beschränkungen bei der
Honorarvereinbarung. Das österreichische Standesrecht ist damit auf
der Höhe der Zeit. Benn-Ibler ruft aber auch zu ständiger
Fortentwicklung dieses Rechtes auf, um auch eine in Zukunft
leistungsfähige und starke Rechtsanwaltschaft, im Interesse des
Bürgers, zu gewährleisten.
Im Hauptvortrag nimmt Frau Univ.-Prof. Dr. Brigitta Jud zur
Vorsorgevollmacht Stellung: Mit dem Sachwalterrechts-Änderungsgesetz
2006, das am 1. Juli 2007 in Kraft tritt, wird im österreichischen
Recht das Institut der Vorsorgevollmacht erstmals gesetzlich
verankert. Die Vorsorgevollmacht gibt jedermann das Recht, für den
Fall des späteren Verlustes der Geschäftsfähigkeit oder der
Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit selbst Vorsorge zu
treffen. Der Betroffene kann einen Bevollmächtigten einsetzen, ihm
klare Anweisungen zur Besorgung der Angelegenheiten erteilen und so
die spätere Bestellung eines Sachwalters verhindern. Die
Vorsorgevollmacht stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen
und soll zu einer Entlastung der Gerichte führen. Für die
Rechtsanwaltschaft eröffnet sich mit der Vorsorgevollmacht ein
interessantes Betätigungsfeld, sowohl im Rahmen der Rechtsberatung
bei der Errichtung solcher Vollmachten, als auch in ihrer Funktion
als Bevollmächtigte. Wie so oft, wirft dieses neue Rechtsinstitut
aber auch viele Fragen auf, die durch den Gesetzgeber nicht explizit
geregelt wurden und daher gewisse Haftungsrisiken bedeuten. Der
Vortrag erörtert die neuen Chancen und Risiken für Anwälte und
Betroffene, die mit der Vorsorgevollmacht verbunden sind.
In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent
davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und
unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten
verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz,
die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten
gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit
verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat
gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die
Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den
Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
Rückfragehinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Julia Bisanz,
Tel. 01 / 535 12 75- 15
www.rechtsanwaelte.at
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