• 29.09.2006, 11:19:40
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  • OTS0129 OTW0129

Kukacka: Negative Stellungnahme des BMVIT zu Tempo-100

Politischer Schnellschuss ohne fachlicher Begründung

Wien (OTS) - "Landesrat Anschober hat es sich offensichtlich mit
seinem Verordnungsentwurf zur Tempo 100 Beschränkung auf der
Westautobahn (A1) zu leicht gemacht und dem ideologisch fixiertem
Anti-Autofahrerreflex der Grünen mit seinem politischen Schnellschuss
zu viel Raum eingeräumt. Jedenfalls ist der Verordnungsentwurf nach
Meinung des Verkehrsministeriums (BMVIT) rechtlich bedenklich und
politisch unverhältnismäßig gegen den Verkehr ausgerichtet", so
kommentierte heute Staatssekretär Kukacka die gestern dem Land
Oberösterreich übermittelte Stellungnahme des BMVIT zur
Tempo-100-Verordnung des Landes. Er hoffe aber, dass mit den nunmehr
für 3.Oktober zwischen Bund und Land vereinbarten Gesprächen eine
rechtlich vertretbare und sachlich akzeptable Lösung gefunden werde,
die sowohl den Interessen der Verkehrspolitik als auch dem Anliegen
des Umwelt- und Emmissionsschutzes entsprechen werde.

Unsachlich und rechtlich bedenklich ist vor allem der Umstand, dass
Anschober die Verordnung auf einen Statusbericht aus dem Jahr 2003
gründet, obwohl er längst die Möglichkeit gehabt hätte auch neuere
Daten einzubringen. Da sich in der Zwischenzeit die Verkehrssituation
an der A1 und die Immissionswerte der KfZ verändert haben, sind
unbedingt aktuellere Daten erforderlich.

"Von Landesrat Anschober wurde auch versucht, die
Einvernehmensherstellung mit dem BMVIT zu umgehen und die neueste
Fassung des Immissionsschutz Gesetzes (IG-L 2006) nicht zur Anwendung
kommen zu lassen.", sagt Kukacka. Im Übrigen hält Anschober aber auch
die alte Rechtslage nicht ein, denn auf Basis der Statuserhebung für
das Jahr 2003 hätte die nunmehr vorgelegte Maßnahmenverordnung
spätestens im Vorjahr erlassen werden müssen ("längstens jedoch 15
Monate nach Ausweisung der Überschreitung eines Grenzwertes", IGL
2003 §9).

Die Messstelle Enns-Kristein ist eine Autobahnnahe Messstelle (5m
neben der Richtungsfahrbahn Wien-Salzburg) und kann daher nur schwer
als eine relevante Messstelle für Gebiete zum Zweck des dauernden
Aufenthaltes von Personen herangezogen werden. Die Aussagekraft als
Immissionsmessstelle muss daher angezweifelt werden. Ihre Messdaten
für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 12,6 km heranzuziehen ist
unsachlich und kann mit den vorliegenden Daten nicht begründet
werden.

Die Messergebnisse anderer Messstellen zeigen, dass weiterer
Handlungsbedarf
an anderen Stellen in Oberösterreich dringlicher gegeben ist. Es ist
sachlich ungerechtfertigt wenn man diese Problematik auf die A1
beschränkt. Es ist fachlich fragwürdig warum nicht auch die in die
Verantwortung des Landes fallende B1, die in diesem Bereich
weitgehend parallel zur A1 führt, nicht auch in entsprechende
Temporeduktionsmaßnahmen miteinbezogen wurde.

Der Verordnungsentwurf lässt die Belastungen durch den Schwerverkehr
außer Acht. Ein Großteil der Stickoxidemissionen und der
Feinstaubbelastung wird aber vom Schwerverkehr verursacht. Im
Statusbericht des Landes Oberösterreich wird sogar festgehalten, dass
im betroffenen Autobahnabschnitt 70% der Immissionsbelastungen durch
den Schwerverkehr entstehen.

Nachdem die Grenzwertüberschreitungen auch nicht permanent, sondern
nur temporär zu bestimmten Zeiten auftreten, ist auch eine
ganzjährige Beschränkung weder vertretbar noch notwendig.
"Ich trete deshalb dafür ein, dass die für 2008 geplante
Installierung der Verkehrsbeeinflussungsanlagen im Ballungsraum Linz,
welche die Tempolimits zeitlich je nach Wetterverhältnissen und
Immissionsbelastung flexibel regeln sollen, abgewartet werden, bevor
unverhältnismäßige Maßnahmen, wie die Tempo-100-Verordnung verhängt
werden", schloss Kukacka.

Rückfragehinweis:
Staatssekretariat im BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Stefan Naglis, Pressesprecher
Tel.: +43 (01) 711 62/8803

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