- 28.09.2006, 10:36:21
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Kukacka: Grenzübergreifende Strafen für Verkehrssünder werden 2007 realisiert
Gleichbehandlung der EU-Bürger muss auch beim Verkehrsstrafrecht gelten
Wien (OTS) - Ausländische Verkehrssünder aller EU-Mitgliedsstaaten
können ab März 2007 endlich in Österreich zur Kassa gebeten werden.
Österreich macht dazu derzeit seine Hausaufgaben und schafft die
rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen, das künftig
Strafvergehen von Ausländern in Österreich verfolgt werden können und
wie der Vollzug von Verkehrsstrafen ab 70 Euro umgesetzt werden kann.
Derzeit ist ein Neuentwurf des Bundesgesetzes über die justizielle
Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsstaaten und ein weiteres Gesetz über
die internationale Zusammenarbeit bei Verwaltungsstrafen, also auch
der Verkehrsstrafen, in Vorbereitung.
Unbedingt notwendig sei - so der Staatssekretär - die Änderung der
Beweisbilder von Verkehrssündern in den Section Control Abschnitten
oder bei Radaraufnahmen. Um alle ausländischen Verkehrssünder
tatsächlich zur Kassa bitten zu können, müssen die Radarbilder
nämlich von vorne aufgenommen werden. In Deutschland ist nämlich die
zweifelsfreie Erkennbarkeit des Lenkers aus dem Foto aus
verfassungsrechtlichen Gründen nötig. Technisch ist diese Änderung
bereits möglich. Jetzt müssen die notwendigen rechtlichen Grundlagen
im Maß- und Eichgesetz verankert werden, damit in Österreich Fotos
von vorne zulässig sind und auch als Beweismittel anerkannt werden.
"Machen wir das nicht, werden zum Beispiel deutsche Staatsbürger auch
in Zukunft strafrechtlich nicht verfolgt werden können, weil sich ja
die deutschen Autofahrer auf ihr "Grundgesetz" berufen, sich nicht
selbst belasten zu müssen.
Bis zu dieser Neuregelung sind vermehrte Kontrollen mit sofortiger
Anhaltung durch die Exekutive das beste Mittel, um ausländische
Lenker vom Rasen abzuhalten und sofort zur Kasse bitten zu können,"
betont Kukacka abschließend.
Rückfragehinweis:
Staatssekretariat im BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Stefan Naglis, Pressesprecher
Tel.: +43 (01) 711 62/8803
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