- 18.09.2006, 13:37:20
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Lebensgemeinschaft: Friedliche Trennung statt "bösem Blut"
Auch Ehen ohne Trauschein enden oft im Rosenkrieg. Rechtsanwältin Dr. Ursula Xell-Skreiner zeigt, wie man die gängigsten Fallen vermeidet.

Wien (OTS) - Das Ende einer Lebensgemeinschaft verläuft oft
ähnlich dramatisch wie manche Scheidung. Im Gegensatz zur Ehe sind
die gesetzlichen Regelungen für Lebensgemeinschaften aber dürftig -
auch jene für deren Ende.
Rechtsanwältin Dr. Ursula Xell-Skreiner, Expertin für konfliktarme
Trennungen und Scheidungen: "Solange sich der Gesetzgeber nicht zu
sinnvollen Regelungen durchringen kann, ist Eigenverantwortung
gefragt."
10 Tipps von Rechtsanwältin Dr. Ursula Xell-Skreiner, wie
Lebensgefährten einem Ende mit Schrecken vorbeugen können:
1. Teilen Sie sich die Kosten des täglichen Lebens für Miete, Telefon, Freizeit, Urlaub, etc - am besten halbe-halbe oder in einem den beiden Einkommen angepassten Verhältnis. Sie können später nicht vom anderen rückgefordert werden. Bei einer gerechten Aufteilung fühlt sich dann niemand ausgenützt. 2. Die einzelnen "bleibenden Werte" (z.B. kostbare Möbel) sollte zwar immer nur einer bezahlen - nach finanzieller Möglichkeit investieren beide aber am besten eine ähnliche Gesamtsumme. Wird gemeinsam bezahlt, ist später mühsames Aufrechnen nötig. 3. Sammeln Sie beide die von Ihnen bezahlten, größeren Rechnungen und bewahren Sie ev. auch eine Kopie außerhalb der gemeinsamen Wohnung auf. 4. Wenn Sie eine Wohnung gemeinsam neu mieten, einigen Sie sich am besten schon im Vorhinein, wer bei einer Trennung bleiben würde. Sonst tut dies später im Streitfall das Gericht - nach Kriterien wie persönlichem Bedarf oder dem Wohl etwaiger gemeinsamer Kinder. Hinauswerfen kann man einander jedenfalls nicht. 5. ACHTUNG: Zieht ein Partner zum anderen und bleibt dieser offiziell alleiniger Mieter, kann der andere trotzdem zum Mitmieter werden - etwa, wenn er regelmäßig "Wohnkosten" überweist. Noch prekärer: Der "Zugezogene" überweist seinen Anteil gleich direkt an den Vermieter, und dieser akzeptiert das stillschweigend.
Die faire Lösung: Der bisherige Mieter zahlt am besten weiter
alleine, der Partner bestreitet andere, ebenfalls nicht
rückforderbare Alltagskosten in ähnlicher Höhe.
6. Auch wenn ein Partner Alleineigentümer der Wohnung ist, sollte der andere kein Geld für Wohnzwecke an ihn überweisen. Ehe man sich´s versieht, kann dieser dadurch zum Hauptmieter werden. Auch hier gilt: Besser, der eine stellt seine Wohnung zur Verfügung, der andere revanchiert sich etwa durch Übernahme sämtlicher Einkäufe und Restaurantrechnungen. 7. Beim gemeinsamen Kauf einer Eigentumswohnung (seit 2002 für Lebenspartner möglich), können Sie sich bei Trennung über die Aufteilung bzw. Verwertung einigen oder eine Aufhebungsklage anstreben. Dann wird ein Ex-Lebensgefährte gegen Abschlagszahlung Alleineigentümer oder die Wohnung wird verkauft/versteigert und der Erlös geteilt. Eine Vorsorge für diesen Fall ist ebenfalls ratsam - mit Anwalt oder Notar. Für die ersten drei Jahre ab Eintragung der Wohnungseigentümerpartnerschaft im Grundbuch lässt sich eine solche Aufhebungsklage sogar vertraglich ausschließen. 8. Bevor Sie ein gemeinsames Unternehmen gründen: Errichten Sie bei einem Rechtsanwalt oder Notar einen Vertrag für den Fall des Scheiterns der Beziehung. 9. Ein großer Streitpunkt sind Schenkungen. Sie können grundsätzlich nicht rückgefordert werden, wenn der Schenkungswille evident war - was zu Anlässen wie Geburtstag oder Weihnachten eher der Fall ist. Gerne werden die Geschenke jedoch im Nachhinein als "Leihgaben" dargestellt. Hier würde eine schriftliche Bestätigung Klarheit schaffen, was in der Praxis aber zu frühzeitigem Misstrauen führen kann. Daher sei bei Schenkungen, die man zum Ende der Beziehung bereuen könnte, ganz allgemein zur Vorsicht geraten. 10. Sorgen Sie auch für den Ablebensfall testamentarisch vor - denn Lebensgefährten sind wechselseitig nicht erbberechtigt. Im Fall des Falles muss sich der überlebende Partner sonst mit den gesetzlichen Erben herumschlagen.
Dr. Ursula Xell-Skreiner ist Rechtsanwältin in Wien und Expertin
für einvernehmliche Scheidungen, Trennungen sowie für Immobilien- und
Familienrecht. Weiters ist sie Co-Autorin von "Scheidung kompakt -
Ein Trennungsratgeber für Frauen und Männer" mit vielen Tipps für
Scheidung UND Trennung einer Lebensgemeinschaft.
Kanzlei:
Wipplinger Str. 32, 1010 Wien, Tel. 01/533 65 70,
office@rechtsanwaeltin.at, www.rechtsanwaeltin.at
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