- 18.09.2006, 13:23:27
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Vranitzky im Zwielicht: Beratung ohne Gewerbeberechtigung?
Stadler: Fordere sofortigen und öffentlichen Nachweis der Gewerbeberechtigung Vranitzkys!
Wien, 18-09-2006 (OTS) - Spätestens seit Erscheinen des Buches
"Vranitzky im Zwielicht" im Jahre 1995 wissen die Österreicher um die
Nehmerqualitäten des Vranitzky-Clans. Rücksichtsvollerweise ging das
"Jet-Setten" des ehemaligen SP-Ausgrenzungskanzlers nicht nur zu
Lasten der österreichischen Steuerzahler, auch der
nordrhein-westfälische Steuerzahler wurde mit Franz Vranitzky als
WestLB-Berater zur Kasse gebeten.
Offenkundig berät nunmehr Franz Vranitzky als Schirmherr der
Aktion "Neue Fairneß" den SP-Spitzenkandidaten Alfred Gusenbauer.
Doch Vorsicht, so Stadler, denn guter Rat ist bekanntlich teuer,
bei Dr. Vranitzky sogar sehr teuer. Denn Franz Vranitzky hat für ein
paar Telefonate mit der BAWAG "einige zigtausend Euro" Honorar
kassiert. Es obliegt dem BAWAG-Eigentümer ÖGB, ob der Rat so gut war,
daß er so teuer sein mußte, und es obliegt der SPÖ, gegebenenfalls
Strafanzeige wegen Veruntreuung gegen Dr. Vranitzky zu erstatten, so
das Honorar vielleicht doch als Parteispende gewidmet war...
Ob diese Frage vor ordentlichen Gerichten geklärt wird oder bei
der Schlammschlacht im roten Sumpf, ist nach der Einschätzung des
niederösterreichischen FPÖ-Kandidaten Ewald Stadler, "höchstens eine
Frage von Tagen."
"Eine Auskunft ist Herr Vranitzky jedenfalls der gesamten
Öffentlichkeit schuldig, nämlich die nach seiner Gewerbeberechtigung
als Berater. "Dr. Franz Vranitzky ist hiermit gut und kostenlos von
mir beraten, seine Gewerbeberechtigung samt Beratertätigkeit umgehend
der Öffentlichkeit im Sinne der "Neuen Fairneß" vorzulegen!", so das
heutige Angebot von Ewald Stadler. "Immerhin", so Stadler, "läge im
Falle einer Gewerbeausübung ohne Gewerbeschein ein Verwaltungsdelikt
vor, das Ermittlungen seitens der Bezirksverwaltungsbehörde nach sich
ziehen müßte."
(Schluß) rst
Rückfragehinweis:
Freiheitliche Akademie
Mag. Robert Stelzl
Ruf: (01) 51 23 535-212
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