• 13.09.2006, 10:00:48
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ÖAMTC: Auto ausgeborgt - Wiener wurde beinahe als Dieb verhaftet, weil Vollmacht fehlte

Mitglied durfte mit Pkw nicht in die Türkei einreisen

Wien (OTS) - Einem Wiener wurde vor kurzem an der
griechisch-türkischen Grenze die Einreise verweigert. Der Grenzbeamte
hatte anhand des Führerscheines und des Zulassungsscheines
festgestellt, dass der Lenker nicht Eigentümer des Fahrzeuges war.
Dem Wiener, der sich das Auto für eine Urlaubsfahrt von einem Freund
ausgeborgt hatte, bleib nichts anderes übrig, als umzukehren, um
nicht als vermeintlicher Dieb verhaftet zu werden. "Der Autofahrer
rief in der Nacht beim juristischen 24-Stunden-Notfall-Service des
ÖAMTC an und bat um Hilfe", schildert ÖAMTC-Chefjurist Hugo
Haupfleisch den Fall. Der diensthabende Jurist empfahl ihm, sich
umgehend per Fax eine Vollmacht des Eigentümers mit einer Kopie von
dessen Führerschein zur Legitimierung schicken zu lassen.

Dass dies kein Einzelfall ist, zeigte ein Anruf bei der
ÖAMTC-Rechtsberatung eine Woche später. Einem Tiroler wurden auf der
deutschen Autobahn die Kennzeichen des von ihm gelenkten Wagens von
der Polizei abgenommen, weil er keine Berechtigung zum Lenken eines
ihm nicht gehörenden Fahrzeuges vorweisen konnte.

Anrufe bei der ÖAMTC-Rechtsberatung zeigen immer wieder, dass es
auch in Österreich zu Schwierigkeiten mit der Polizei u.a. auch mit
Firmenfahrzeugen kommen kann, wenn keine Vollmacht des Besitzers
mitgeführt wird. "Außerdem ist es im Interesse aller
Fahrzeugbesitzer, dass die Polizei bei Verkehrskontrollen auch die
Fahrzeugpapiere genau überprüft, um allenfalls gestohlene Kfz
aufspüren zu können", erläutert Haupfleisch.

Wer nur einen formlosen Zettel mit einer "Benützungserlaubnis"
mitführt, kann den Argwohn der Polizei im In- und Ausland wecken.
"Denn solche Bestätigungen kann sich auch ein Fahrzeugdieb selbst
schreiben", mahnt der ÖAMTC-Chefjurist. "Daher empfehlen wir, ein vom
ÖAMTC kostenlos ausgestelltes Formular für die Benützungsbewilligung
zu verwenden, auf dem der ÖAMTC die Identität des ausstellenden
Fahrzeugbesitzers bestätigt."

(Schluss)

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Margret Handler
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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