Club fordert endlich strengere Maßnahmen zur Unfallverhinderung
Wien (OTS) - Gestern Nachmittag ist laut Auskunft der
Polizeiinspektion Kirchschlag ein achtjähriges Mädchen in
Hochneunkirchen mit einem Pocket Bike verunglückt. Der Unfall
passierte auf dem Privatgrundstück der Eltern. Das Mädchen ist
frontal gegen das Fahrzeug der Mutter geprallt und wurde mit dem
ÖAMTC-Notarzthubschrauber ins Krankenhaus Wiener Neustadt geflogen.
Erst vor wenigen Tagen hat der ÖAMTC vor der Gefahr dieser
Mini-Rennmaschinen, die unter anderem als "leicht und besonders
aggressiv" beworben werden, gewarnt. Der ÖAMTC kritisiert, dass viele
Händler diese Fahrzeuge als Spielzeug und ideal für Kinder anpreisen.
"Zum Glück hat das Mädchen einen Sturzhelm getragen", so
ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch. Der ÖAMTC appelliert auch an die
Verantwortung der Eltern, ihren Kindern diese Funsportgeräte erst gar
nicht zu kaufen und sie jedenfalls nur unter Aufsicht fahren zu
lassen.
Wie einfach es sogar für Minderjährige sein kann, ohne die
Einwilligung der Eltern an die bis zu 100 km/h schnellen Fahrzeuge zu
gelangen, zeigte ein vom ÖAMTC durchgeführter Test. Der Club hat
einen 14-jährigen Testkäufer in fünf Geschäfte geschickt, um auf
eigene Faust ein Mini-Quad bzw. Pocket Bike zu erstehen. Das Ergebnis
erschüttert: Bei drei von fünf Händlern hätte man dem Jugendlichen
anstandslos ein Gerät verkauft. Nur zwei Verkäufer verweigerten und
forderten die Zustimmung der Eltern. In einem Geschäft hat der
Jugendliche sogar noch Tipps bekommen, wie er das Gerät
"auffrisieren" kann. Der gut gemeinte Rat - "Vorsichtig sein, da kann
schnell was passieren" - war schon das höchste der Gefühle. Und der
lapidare Hinweis auf nachzuziehende Schrauben nach der ersten Fahrt -
"sonst bricht alles auseinander" - ist ein Hohn für die
Betriebssicherheit und Qualität dieser "Raketen".
Club-Jurist warnt - Verkäufer ist bei einem Unfall haftbar
"Es ist ein sträflicher Leichtsinn, wenn an Jugendliche PS-starke
Gefährte als Spielzeug verkauft werden", ist ÖAMTC-Jurist Hugo
Haupfleisch empört. Seiner Ansicht nach haftet ein Verkäufer, der
einem Jugendlichen ohne Zustimmung der Eltern ein derartiges Gerät
verkauft, auch strafrechtlich bei einem Unfall und muss für den
Schaden aufkommen.
Weitere ÖAMTC-Forderungen für den Verkauf von Pocket-Bikes und
Mini-Quads:
* Importverbot für Billigprodukte aus Fernost. Diese weisen häufig
Konstruktionsmängel auf und sind durch minderwertiges Material
doppelt gefährlich. "Bereits in Österreich befindliche, mangelhafte
Bikes und Quads müssen im Rahmen der Produktsicherheit aus dem
Verkehr gezogen werden", fordert der ÖAMTC-Chefjurist.
* Die Geräte müssen mit ausreichenden Warnhinweisen versehen sein.
* Der Verkäufer muss genaue und klare Instruktionen geben und über
die Gefahren aufklären. Zudem sind die Geräte oft nicht in einem
Stück, sondern als "Selbstbausatz" erhältlich. Das kann zu
gravierenden Fehlern beim Zusammenbau führen.
* Jugendliche unter 16 Jahren dürfen diese "Funsportgeräte" nur unter
Aufsicht und Anleitung von Erwachsenen kaufen und auch benutzen.
* Rasche und klare EU-Regeln.
(Forts.)
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Margret Handler
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at
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