- 06.09.2006, 16:14:56
- /
- OTS0282 OTW0282
Grander-Wasser: "Esoterischer Unfug"
Kritiker gewann am Oberlandesgericht Wien
Wien (OTS) - Zum überwältigenden Teil bekam der Wiener Biologe und
grüne Bezirksrat Dr. Erich Eder in einem Prozess Recht, den die
Tiroler Vertriebsfirma der so genannten GRANDER(R)-Produkte, U.V.O.,
gegen ihn angestrengt hatte. Der Berufung der
Granderwasser-Vertriebsfirma wurde vom Oberlandesgericht Wien in der
Hauptsache nicht Folge gegeben, Eders Berufung hatte teilweise
Erfolg.
Bereits seit Jahren wissen Wissenschaftler und Konsumentenschützer
von der Wirkungslosigkeit der Grander-Geräte: "Es ist mir ein Rätsel,
dass diese Geräte in Österreich noch immer vertrieben werden dürfen.
Sie sind offensichtlich wirkungslos", so Eder, der unter anderem
Autor und Gutachter für die renommierte wissenschaftliche
Fachzeitschrift "Hydrobiologia" ist und im Vorjahr mit dem
Wissenschafts-Förderungspreis der Stadt Wien ausgezeichnet wurde.
Das Urteil: Abgewiesen wurde u.a. das Begehren der Firma U.V.O.,
Eder müsse die Verbreitung der Behauptung unterlassen, dass es sich
bei der Grander-Technologie bzw. dem Grander-Wasser um einen aus dem
Esoterik-Milieu stammenden, parawissenschaftlichen Unfug handelt.
Auch der von Eder erhobene moralische Vorwurf, dass Menschen, die
an gefährlichen Krankheiten wie etwa Borreliose oder Krebs leiden,
möglicherweise leichtgläubig auf dringend notwendige medizinische
Behandlung verzichten und auf die Wirkung des Wunderwassers
vertrauen, sei laut Oberlandesgericht Wien sachlich begründet.
Einziger Wermutstropfen für Eder: Das Berufungsgericht sah den
Wahrheitsbeweis zur Thematik "Die kommerzielle Nutzung grenzt an
Betrug" als nicht erbracht an. Es fehle nämlich am
Bereicherungsvorsatz, weil den Kunden ein zumindest 3-monatiges
Rückgaberecht eingeräumt wird.
"Das ist halt eine juristische Spitzfindigkeit. Für mich zählt das
Inhaltliche und im Ergebnis die Aufklärungswirkung für die
Konsumenten": Es bleibt auch offen, ob die Kunden die
Wirkungslosigkeit Ihrer Grandergeräte schnell erkennen und das
beschriebene Rückgaberecht innerhalb von 3 Monaten in Anspruch
nehmen. Ein Gerichtsgutachten hat Eders Aussage, es gebe keine
Beweise für die Wirkung des Granderwassers, jedenfalls bestätigt. Das
Oberlandesgericht Wien beziffert übrigens Eders Sieg als "88%ig" im
ersten Verfahrensabschnitt.
Erst im Vorjahr war in Neuseeland die Grander-Vertriebsfirma
Ecoworld wegen Irreführung der Konsumenten zu einer hohen Geldstrafe
und zur Entschädigung der geprellten Kunden verurteilt worden.
Dr. Eder: "Erklärungsnotstand hat nun Ministerin Gehrer: Warum
wurde Johann Grander, dessen wirkungslose Erfindung nun offiziell
'esoterischer Unfug' genannt werden darf, das Österreichische
Ehrenkreuz für Wissenschaft verliehen? Wann wird es aberkannt?"
Rückfragehinweis:
Dr. Erich Eder
Tel.: 0650 87 211 87
mailto: erich.eder@univie.ac.at
http://homepage.univie.ac.at/erich.eder/wasser
Pressefoto: http://www.mdw.at/n_home.php?user=76TQ8296.jpg
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF