- 06.09.2006, 10:45:00
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Patientenverfügung: "Mehr Sicherheit für PatientInnen und ÄrztInnen"
Caritas, Dachverband und Patientenanwälte präsentieren Hilfsmittel
Wien (OTS) - Seit 1. Juni 2006 ist das Patientenverfügungsgesetz
in Kraft. Dieses neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung
der Rechte der PatientInnen und bringt auch mehr (Rechts-)Sicherheit
für Ärztinnen und Ärzte. Heute haben Caritas, Dachverband Hospiz und
die Patientenanwälte von Niederösterreich und Wien gemeinsam
erarbeitete Hilfsmittel zur Errichtung einer Patientenverfügung
präsentiert.
Aus Sicht von Caritas und Dachverband Hospiz ist wichtig, hier
die Patientenanwaltschaften zu stärken und auszubauen, die für die
Betroffenen kostenlos rechtskundige Beratung und Unterstützung
anbieten können. Deshalb hat die Caritas gemeinsam mit
Patientenanwälten, dem Dachverband Hospiz und den zuständigen
Ministerien an dem zweiseitigen Formular zur Errichtung einer
Patientenverfügung mit gearbeitet. Dieses Formular wird mittlerweile
auch von der Österreichischen Ärztekammer, der Österreichischen
Notariatskammer und der Österreichischen Anwaltskammer empfohlen.
"Durch das Gesetz wurden erstmals klare rechtliche
Rahmenbedingungen über die formalen und inhaltlichen Anforderungen,
die Gültigkeit sowie Beratungserfordernisse für eine
Patientenverfügung festgelegt. Die Patientenverfügung ist ein
hilfreiches Vorsorgeinstrument für die letzte Lebensphase", stellt
Caritasdirektor Dr. Michael Landau klar. "Das
Patientenverfügungsgesetz ändert dabei nichts an den strafrechtlichen
Verboten einer Mitwirkung am Suizid und der Tötung auf Verlangen. All
das bleibt in Österreich verboten. Und auch der Grundsatz bleibt
klar: Im Zweifel ist für das Leben zu entscheiden", so Landau weiter.
Im Blick auf die künftige Bundesregierung wünscht sich die Caritas
unter anderem eine verstärkte Aus- und Weiterbildung von ÄrztInnen
und Pflegepersonen, lebensraumnahe Versorgung im Hospizbereich sowie
eine flächendeckende Vollfinanzierung der Hospizarbeit.
"Die Möglichkeiten der Medizin, in den Prozess des Sterbens
einzugreifen, machen das Lebensende des Menschen heute zu einem
Gestaltungsbereich, der ihn fordert und gleichwohl oft überfordert",
unterstreicht Mag. Hildegard Teuschl vom Dachverband Hospiz
Österreich die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung dieser
Materie. "Die Befürchtungen vor einem Leben in Abhängigkeit von
Apparaten, verbunden mit körperlichen Schmerzen und geistigen
Einschränkungen, wiegen für viele heute schwerer als die Vorbehalte,
sich mit der eigenen Sterblichkeit auseinander zu setzen. Wenn das
Unvermeidliche schon nicht zu verhindern ist, so möchte man doch
Vorsorge treffen", erklärt Teuschl. Eine Patientenverfügung sei
allerdings keine "Versicherung", dass in den letzten Wochen und Tagen
alles genau so ablaufen wird, wie man es sich wünscht. "Das Sterben
des Menschen ist nicht planbar", so Teuschl.
"Viele Ärzte waren durch Patientenverfügungen verunsichert, ob
sie nicht doch wegen unterlassener Heilbehandlung angeklagt werden,
wenn sie sich z.B. an eine Verfügung `Ich will keine künstliche
Ernährung´ halten", beschreibt Wiens Patientenanwalt Dr. Walter Dohr
die unbefriedigende Situation aus ärztlicher Sicht vor Inkrafftreten
des neuen Gesetzes. "Andererseits waren die Patienten verunsichert,
da nicht klar war, ob sich der behandelnde Arzt an die Verfügung
halten wird", so Dohr.
Fast zwei Jahre haben die Verhandlungen in einer Gruppe aus
ExpertInnen gedauert, bis die Richtlinie für eine verbindliche
Patientenverfügung auf dem Tisch lag. "Das Patientenverfügungsgesetz
regelt erstmalig eindeutig und klar die rechtlichen Rahmenbedingungen
zum Erstellen von Patientenverfügungen", betont Dr. Gerald Bachinger,
Patientenanwalt in Niederösterreich. Damit die Menschen diese neue
Möglichkeit auch nutzen können, wurden Hilfsmittel erstellt. Diese
umfassen ein Formular, mit dem die eigentliche Patientenverfügung
errichtet wird, ebenso wie einen kostenlosen Ratgeber, der zum
Download auf den Seiten der Patientenanwaltschaften im Internet
bereit steht: www.patientenanwalt.com
Rückfragehinweis:
Mag.a Doris Becker
Pressesprecherin Caritas der Erzdiözese Wien
Tel.: (++43-1) 87812 - 221 od. 0664/8482618
mailto:dbecker@caritas-wien.at
http://www.caritas-wien.at
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