Wien (OTS) - Der Wiener Patientenanwalt Dr. Walter Dohr stellte am
Mittwoch das neue Service der Wiener Patientenanwaltschaft zur
Patientenverfügung vor. Die Patientenverfügung ermöglicht einem
Patienten, bestimmte Behandlungen (z.B. Reanimation, künstliche
Ernährung) auch für den Fall der eigenen Bewusstlosigkeit oder
höhergradigen Demenz abzulehnen. Sie ist als verbindliche
Patientenverfügung für den Arzt bindend und bietet damit sowohl für
die Patientinnen und Patienten als auch für die behandelnden
Ärztinnen und Ärzte mehr Sicherheit.
Das neue Service umfasst einen Ratgeber zur Patientenverfügung,
einen Arbeitsbehelf mit Formulierungshilfen und ein österreichweit
verwendbares Patientenverfügungsformular. Diese Unterlagen sowie eine
praktische Hinweiskarte können von der Homepage der Wiener
Patientenanwaltschaft ( http://www.patientenanwalt.wien.at/ ) unter
"Patientenverfügung NEU" heruntergeladen werden.**** (Schluss) red
Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz: http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/ Ingrid Nagl Wiener Patientenanwaltschaft Schönbrunner Straße 7 1040 Wien Tel.: + 43 1 5871204 82985 Fax : + 43 1 5863699 mailto:ingrid.nagl@wpa.magwien.gv.at www.patientenanwalt.wien.at/
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK