• 05.09.2006, 14:07:32
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  • OTS0213 OTW0213

Steiermark legt gesundheitsgefährdende Grenzwerte für Lärm bei Motorsportveranstaltungen fest

Wien (OTS) - Die im Vorschlag für die Novellierung des steirischen
Veranstaltungsgesetzes angeführten Grenzwerte stehen in krassem
Widerspruch zu den Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung. Die
vorgeschlagene Novelle kennt keine Unterscheidung in Tages-, Abend-
oder Nachtzeit und die vorgesehenen Werte sind daher auch während der
Nachtzeit von der Nachbarschaft zu erdulden. Die Höhe der Werte steht
in krassem Widerspruch zu den von der WHO veröffentlichten
Gesundheitsvorsorgewerten und sogar jene Werte, die in Österreich für
Lärm am Arbeitsplatz vorgesehen sind werden dadurch im Bereich der
Nachbarschaft zumindestens erreicht oder überschritten. Die
gesetzlichen Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz gemäß Verordnung
"Lärm- und Vibrationen - VOLV" dienen der Vermeidung von
Gesundheitsstörungen bzw. von akuten Gehörschäden. Hier ist
vorgesehen, dass bei Erreichen des Auslösewertes für Arbeitnehmer
persönliche Schutzausrüstung und/oder andere technische Maßnahmen zur
Verminderung der Beeinträchtigung vorzusehen. Ein absoluter Grenzwert
für die Gesundheitsvorsorge von 85 dB, A-bewertet über 8 Stunden ist
festgelegt. Der in der vorgesehenen Gesetzesnovelle festgelegte
Grenzwert entspricht dem absoluten Grenzwert für die
Gesundheitsvorsorge in der Verordnung "Lärm- und Vibrationen", sodass
der hier für Nachbarn als Grenze der zumutbaren Störung definierte
Wert für einen Arbeitnehmer bereits als gesundheitsgefährdend
definiert wird.

Des weiteren wird im vorgeschlagenen Gesetzestext ein täglich
zweimaliger Maximalpegel von 115 dB, A bewertet zugelassen. Bei
diesem Grenzwert von 115 dB, A-bewertet kann jedoch ein C-bewerteter
Peak-Pegel von 134 dB auftreten und damit auch ein unmittelbares
Risiko eines Gehörschadens gegeben sein.

Weiters ist anzumerken, dass die vorgesehene Immission in der
Nachbarschaft beim Dreifachen jenes Wertes liegt, der Nachbarn an
Hochleistungsstraßen zugemutet werden kann, wobei diese Grenze nur
für die Tageszeit gilt. Für die Nachtzeit entspricht sie dem
Dreißigfachen des zulässigen Wertes an Hochleistungsstraßen.

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung stellt in ihrer derzeitigen
Form jedenfalls eine massive Beeinträchtigung und gesundheitliche
Gefährdung der Wohnbevölkerung dar. Es erscheint dringend notwendig,
den vorgeschlagenen Gesetzestext zu überarbeiten, wobei bei dieser
Überarbeitung jedenfalls auch Schalltechniker und
Lärmwirkungsforscher beizuziehen wären.

In den Erläuterungen zum Gesetz wird ausgeführt: "Je höher die
soziale Akzeptanz einer Motorsportanlage ist, desto höher können die
Grenzen der Zumutbarkeit von Lärmbelästigungen angesetzt werden."

Mit dieser Aussage wird gefährliches Neuland betreten. Die
Motivation des Gesetzgebers ist verständlich, schließlich wollen die
Betroffenen (hier sind aber die möglichen Betreiber des
Motorsportparks) Rechtssicherheit, aber was ist, wenn diese Logik
Schule macht und in wirtschaftlich schwachen Gebieten, auch eine
allfällige "soziale Akzeptanz" einer Fabrik ins Spiel gebracht wird.
Die Argumentation, fast alle Anrainer (hier die Betroffenen) arbeiten
in dieser Fabrik und daher ist die Akzeptanz der Fabrik als hoch
anzusehen (wo sollen sie denn sonst arbeiten) und aus diesem Grund
ist für die Anrainer der Lärm, der von dieser Fabrik ausgeht auch
nicht belästigend.

Der Österreichische Arbeitsring für Lärmbekämpfung stellt fest,
dass der vorliegende Gesetzesentwurf alle bisher in Österreich
geleisteten Bemühungen die Umwelt leiser und damit lebenswerter zu
gestalten, konterkariert.

Rückfragehinweis:

Österreichischer Arbeitsring 
   für Lärmbekämpfung 
   Telefon: +43 (0)664 182 35 19 
   Telefax: +43 (0)1 4000 99 88226                          
   E-mail: office@oal.at 
   Internet: www.oal.at

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