- 30.08.2006, 09:22:58
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AK: Vorsicht vor gesetzwidrigen Vertragsklauseln im Online-Handel!
18 Online-Elektrohändler und Foto-Onlineentwickler auf dem Prüfstand - ALLE Verträge enthalten unrechtmäßige Bestimmungen, im Schnitt zehn pro Vertrag
Wien (OTS) - Gesetzwidrige Vertragsklauseln finden sich auch immer
öfter beim Handel per Mausklick. Das zeigt ein aktueller Test der AK
Wien Konsumentenschützer bei 18 Online-Händlern. Untersucht wurden
schwerpunktmäßig der Online-Elektrohandel und die
Foto-Onlinebestellung. Ergebnis: Alle überprüften Allgemeinen
Geschäfts-bedingungen verstoßen gegen das Konsumentenschutzgesetz
oder gegen das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch. "Jedes untersuchte
Unternehmen hat sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so
zurechtgeschnitzt, dass die Konsumenten im Nachteil sind", sagt AK
Verbraucherschützer Harald Glatz, "beim ,Spitzenreiter’ gab es gleich
39 gesetzwidrige Klauseln in einem einzigen Vertrag." Die Unternehmen
versuchen vor allem die Gewährleistungsrechte der KonsumentInnen zu
schmälern oder sich vor Haftungsfragen zu drücken.
Insgesamt haben die KonsumentenschützerInnen der AK Wien 544
Vertragsklauseln der 18 untersuchten Unternehmen geprüft. Von den
geprüften Klauseln verstoßen 186 gegen das Gesetz, benachteiligen
grob die Rechte der KonsumentInnen und sind damit sittenwidrig. Im
Schnitt fanden sich pro Vertrag zehn gesetzwidrige Klauseln - im
schlechtesten Fall waren sogar 39 solcher Klauseln in einem Vertrag.
"Der Käufer muss uns Mängel unverzüglich nach Eingang des
Liefergegenstandes mitteilen"; "Kleine Abweichungen und technische
Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind
möglich"; "Das Unternehmen haftet nur bei grober Fahrlässigkeit" -
solche Formulierungen finden sich auch bei Online-Händlern allzu
häufig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Damit verstoßen sie
gegen das Gesetz. "Solche Bestimmungen sind eindeutig zum Nachteil
der KonsumentInnen und sind nach dem Konsumentenschutzgesetz nicht
erlaubt", sagt Glatz.
Positiv ist zu erwähnen, dass die besonderen gesetzlichen
Bestimmungen für Geschäfte im Fernabsatz eingehalten wurden. Nur in
einem Fall wurde die Informationspflicht des Unternehmens, wonach
Bestellungen ohne weitere Rückbestätigungen ausgeführt werden,
missachtet.
Rückfragehinweis:
Christian Spitaler AK Wien Kommunikation tel.: (+43-1) 50 165 - 2152 mobile: (+43) 664 45 43 43 6 mailto:christian.spitaler@akwien.at http://wien.arbeiterkammer.at
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