- 23.08.2006, 16:09:12
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- OTS0204 OTW0204
Richtigstellung zu NEWS Bericht
Rechtzeitig Maßnahmen ergriffen
Wien (OTS) - Bei den in der Aussendung von NEWS zitierten
Textstellen handelt es sich NICHT wie behauptet um einen Brief von
Ministerin Maria Rauch-Kallat an Minister Bartenstein, sondern um
Ausschnitte der Stellungnahme des BMGF an das BMWA im Rahmen des
Begutachtungsverfahrens zum EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz. Das
Schreiben vom 12.2.2004 ist unterzeichnet vom Leiter der
Rechtsabteilung des BMGF, Prof. Dr. Gerhard Aigner.
In dem Schreiben wird angeregt, den Zugang zum Arbeitsmarkt für
Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe aus den neuen
EU-Mitgliedstaaten zu erleichtern.
Flankierend zum EU-Erweiterungsanpassungsgesetz hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Folge dieser
Begutachtung im September 2004 in der
Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung zum
Ausländerbeschäftigungsgesetz eine Regelung geschaffen, welche die
Zulassung von qualifizierten Pflegekräften aus allen neuen
EU-Mitgliedstaaten erleichtert.
Richtig ist auch, dass von seiten der Gesundheitsministerin in den
letzten Jahren immer wieder Maßnahmen angeregt und dann auch
umgesetzt wurden, die dazu beitragen sollten, einen "drohenden
Pflegenotstand" abzuwenden.
So hat die Bundesregierung bereits zahlreiche Maßnahmen im Bereich
der Altenpflege und Altenbetreuung gesetzt; unter anderem:
- Einführung der Familienhospizkarenz - einmalig in Europa. Die
Familienhospizkarenz garantiert die volle
sozialversicherungsrechtliche Absicherung sowie Leistung der
Abfertigung Neu-Beiträge von pflegenden Angehörigen in der letzen
Phase der Sterbebegleitung oder bei der Betreuung eines schwerkranken
Kindes
- Begünstigte Selbstversicherung für pflegende Angehörige; Bund
übernimmt den Dienstgeberanteil
- Pflegegeldvalorisierung: Ab Jänner 2005 wurde das Pflegegeld
erhöht
- Patientenverfügungsgesetz zur Stärkung der Patientenrechte -
jeder kann seine medizinische Behandlung selbst bestimmen
- Rechtliche Absicherung des Tätigwerden von pflegenden
Angehörigen im Ärztegesetz
- Staatlich gefördertes Bausparen kann zur Pflegevorsorge
verwendet werden
- Initiative des Arbeitsmarktservice zur Höherqualifizierung von
Personen im Pflege - und Betreuungsbereich - seit 2002 wurden rund
1.200 Personen höher qualifiziert
- Qualifizierung von Arbeitslosen und Wiedereinsteigern in
Pflegeberufe - fast 14.000 Personen wurden bis jetzt ausgebildet.
Tendenz stark steigend (2005: insgesamt 3.700 (83% Frauen), bis Juli
2006: bereits 3.500
- Bundesweite Harmonisierung des Berufsbildes Heimhilfe und des
Berufsbildes Altenbetreuung
- Bedarf nach immer mehr benötigten Pflegekräften wurde
rechtzeitig erkannt - Ausbildungsplätze für Pflegehelfer und
Altenbetreuer sowie Diplomkrankenschwestern wurden aufgestockt;
allein im Bereich der Pflegehilfe 26 neue Ausbildungslehrgänge
zusätzlich; insgesamt wurden seit 2000 14.000 Diplomkrankenschwestern
und Diplomkrankenpfleger sowie 7.300 Pflegehelfer und
Pflegehelferinnen fertig ausgebildet;
- Erleichterung bei der Berufszulassung ausländischer Fachkräfte -
derzeit können aus den neuen EU-Ländern qualifizierte Pflegekräfte
beschäftigt werden, wenn sie mindestens 1.500 Euro brutto verdienen
und die offene Stelle nicht mit einem vorgemerkten Arbeitslosen
besetzt werden kann. Vorschlag, diesen Betrag auf 1.200 Euro
herabzusetzen
- Reformierung des gesetzlich notwendigen Anerkennungsverfahrens
um den legalen Zuzug von ausländischen Pflegepersonal nach Österreich
zu vereinfachen; Verfahren, die früher bis zu drei Monate gedauert
haben, können jetzt in wenigen Stunden erledigt werden
- Kampagne des BMWA/BMGF mit den Sozialorganisationen: "Pflege -
der Job des Lebens"
- Keine Kriminalisierung: das AusländerbeschäftigungsG sieht keine
Schnüffelaktionen in Privathaushalten vor. Die Wahrung des Hausrechts
hat Vorrang
Rückfragehinweis:
BM für Gesundheit und Frauen Ministerbüro Mag. Christoph Hörhan Tel.: ++43 1 711 00/4379 mailto:[email protected] http://www.bmgf.gv.at
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