- 18.08.2006, 12:52:40
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Kukacka zu Tempo 100: Messwerte sind nicht repräsentativ
Anschober will neues Immissionsschutzgesetz bewusst umgehen
Wien (OTS) - In der Tempo-100 Debatte am Autobahnabschnitt
zwischen Enns und Linz betonte heute, Freitag, Verkehrsstaatssekretär
Mag. Helmut Kukacka erneut, "die Werte an der Messstelle
Enns-Kristein sind nicht repräsentativ". Der vorgelegte Statusbericht
beruht auf Messungen aus dem Jahr 2003 welches sogar im selbigen
Bericht als nicht repräsentativ eingestuft wird. "Das Jahr 2003 war
in meteorologischer Sicht ungewöhnlich, d.h. viel zu trocken. Dieser
Umstand hat sich in besonders hohen Feinstaub- und Ozonbelastungen
niedergeschlagen und vermutlich auch auf die NO2-Belastung Wirkung
gehabt", heißt es dort wortwörtlich. "Anschober widerspricht sich
damit selbst und verfolgt eine nicht schlüssige Argumentation", so
Kukacka.
Hinzu komme der Umstand, dass sich die betreffende Messstelle nur 5
Meter vom Fahrbahnrand entfernt befindet. "Diese Messstelle kann
daher kaum Aufschluss über die Auswirkungen der Immissionswerte auf
Anrainer geben", stellt Kukacka fest. Nach Messkonzept-Verordnung sei
ein so knapper Abstand zur Fahrbahn nur dann sinnvoll, wenn es sich
um Gemeindestraßen handle. Dort könne es im Gegensatz zur Autobahn
auch im Umkreis von 5 Metern Anrainer geben.
Sollten sich Medienberichte, über ein hoch emittierendes Fahrzeug
welches immer zur gleichen Tageszeit neben der Messstelle mit
laufendem Motor geparkt haben soll, bewahrheiten, sind die erhobenen
Daten noch stärker zu bezweifeln. Kukacka dazu: "Das zeigt einmal
mehr, dass die Tempo-100 Verordnung eine voreilige
Pauschalverurteilung der Autofahrer ist." Dabei würde auch der
Schwerverkehr außer Acht gelassen, der wie alle Umweltexperten
bestätigen rund Dreiviertel der Immissionen verursacht. "Anschober
hat noch immer nicht erklären können warum es für den LKW-Verkehr
keine Beschränkung geben soll".
Zur Frage ob nun die neue oder die alte Version des
Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) angewendet werden muss ist eine
Prüfung der Rechtslage im Gange. Sobald diese beendet ist, werde es
auch eine abschließende Stellungnahme seitens des Ministeriums geben,
die klärt, ob das Einvernehmen mit dem Bundesminister herzustellen
sei, um die Verordnung für länger als drei Monate in Kraft zu setzen.
"Das ständige Einholen von fürsprechenden Rechtsgutachten, wie es
Landesrat Anschober macht, kann auch als Hinweis verstanden werden,
dass er bewusst das neue IG-L umgehen möchte", schließt Kukacka.
Rückfragehinweis:
Staatssekretariat im BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Stefan Naglis, Pressesprecher
Tel.: +43 (01) 711 62/8803
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