- 08.08.2006, 11:28:02
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Abkühlphase zwischen Vorstands- und Aufsichtsratsfunktion ist Bestandteil der Hyposatzung
Schaunig korrigiert Ederer sowie Haider und stellt klar, dass Hyposatzung in diesem Punkt eindeutig ist
Klagenfurt (SP-KTN) - Die Vorsitzende der Kärntner SPÖ, LHStv.
Gaby Schaunig, wies die Aussagen von GraWe-Chef Othmar Ederer und
Jörg Haider zurück, die sich darauf beriefen, dass für die Hypo der
Corporate Governance-Code nicht gelte. "Der Corporate Governance-Code
gilt für die Hypo, was auch in der letzten Hauptversammlung so
beschlossen wurde", stellt Schaunig richtig.
Die Satzungen der Hypo Alpe-Adria Bank schließen einen Wechsel
Kulterers an die Aufsichtsratsspitze aus, so Schaunig. Im §17.3 der
Hyposatzung ist unmissverständlich festgelegt, dass zwischen der
Beendigung der Vorstandsfunktion und der Annahme eines
Aufsichtsratsmandates ein Zeitraum von drei Jahren liegen muss. Für
diesen Vorgang müsste die Satzung daher extra geändert werden. Wenn
Kulterer sich nichts vorzuwerfen hat, dann muss er nicht
zurücktreten, wenn er zurücktritt, dann aus allen Funktionen, so die
Kärntner SP-Chefin und zwar ohne zusätzliche Geldleistungen.
Zur Information §17.3 der aktuellen Hyposatzung:
Dem Aufsichtsrat dürfen nicht mehr als 2 Personen angehören, die in
einem Zeitraum von 5 Jahren vor dem Zeitpunkt der Bestellung
Vorstandsmitglieder oder leitende Angestellte der Gesellschaft waren,
hierbei muss ein Zeitraum von drei Jahren zwischen dem Zeitpunkt der
Beendigung ihrer Funktionen als Vorstandsmitglieder oder leitende
Angestellte der Gesellschaft und jenem ihrer Wahl zu Mitgliedern des
Aufsichtsrates liegen.
Rückfragehinweis:
Mario Wilplinger
Pressesprecher der SPÖ-Kärnten
Tel.: 0463/577 88 76, Fax: 0463/577 88 86
mailto:[email protected]
http://www.kaernten.spoe.at
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