• 07.08.2006, 12:09:52
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ÖAMTC: Tödlicher Unfall im Knoten Schwechat - Nicht angepasste Geschwindigkeit als Unfallursache

Club appelliert: Tempolimits unbedingt beachten

Wien (OTS) - In der Nacht auf Montag wurden bei einem Unfall im
Knoten Schwechat eine Person getötet und drei Personen verletzt. Laut
ÖAMTC waren ein ungarischer Pkw und ein Bus aus Tschechien beteiligt.
Obwohl die Einbindung von der Wiener Außenring Schnellstraße (S1) auf
die Ost Autobahn (A4) in Richtung Ungarn entschärft wurde, ereignen
sich noch laufend Unfälle in diesem Bereich.

Wie der ÖAMTC berichtet, kann der provisorisch ausgebaute Knoten
Schwechat erst nach der Fertigstellung der dritten Fahrspur auf der
A4 zwischen Schwechat und dem Flughafen vollkommen entschärft werden.
Der Um- bzw. Ausbau soll noch im Herbst 2006 beginnen.

Um eine bessere Haftung zu erzielen, wurde bereits zu Pfingsten
der Belag abgefräst. Zusätzlich gelten in diesem Bereich
Geschwindigkeitsbegrenzungen von 60 bzw. 50 km/h im Kurvenradius.
Seit diese Maßnahmen umgesetzt wurden, ist die Unfallhäufigkeit
spürbar rückläufig.

Zu einem hohen Prozentsatz waren nicht angepasste Geschwindigkeit
die Ursache für die Unfälle. Daher appelliert der ÖAMTC an die
Autofahrer, hier die Tempolimits unbedingt zu beachten. Beobachtungen
des ÖAMTC haben ergeben, dass zahlreiche Autofahrer aus dem
ehemaligen Osten die vorgeschriebene Geschwindigkeit vielfach
missachten.

Richtiges Verhalten nach einem Unfall oder einer Panne

Der erste Griff nach einer Panne sollte der zur Warnweste sein.
"Das Gesetz verpflichtet zwar nur den Fahrer, zum Aussteigen eine
Warnweste anzuziehen", klärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer auf. Der Club
rät aber dringend, aus Sicherheitsgründen für alle Insassen eine
Warnweste mitzuführen. "Jeder, der sich auf oder in der Nähe der
Fahrbahn aufhält, ist mit der Weste sicherer", so der Appell des
ÖAMTC-Experten.

Der zweite Schritt ist das Aufstellen einer geeigneten
Warneinrichtung, die der Lenker eines mehrspurigen Kfz nach dem
Kraftfahrgesetz mitzuführen hat. Wann und wo es aber vorgeschrieben
ist, ein Pannendreieck aufzustellen, ist vielen Autofahrern unklar.

Auf Freilandstraßen und Autobahnen besteht keine prinzipielle
Pannendreieck-Pflicht. Die Warneinrichtung muss nämlich nur dann
aufgestellt werden, wenn das Fahrzeug auf einer unübersichtlichen
Straßenstelle, bei witterungsbedingt schlechter Sicht, Dämmerung,
Dunkelheit oder in einem schlecht beleuchteten Tunnel zum Stillstand
kommt. Dasselbe gilt, wenn das Fahrzeug ganz oder zumindest teilweise
in einen Fahrstreifen ragt. Kommt man auf dem Pannenstreifen oder der
Pannenbucht einer Autobahn zum Stillstand, braucht man hingegen kein
Pannendreieck aufzustellen.

"Ein Pannendreieck hat aber eine wichtige Schutzfunktion für alle
Beteiligten. Deshalb empfehlen wir es auch in jenen Fällen zu
verwenden, in denen es nicht zwingend vorgeschrieben ist. Das
Aufstellen sollte aber in relativ überschaubarer Distanz zum Fahrzeug
erfolgen", rät der ÖAMTC-Jurist. "Die oft kolportierten 250 Meter
Abstand sind ein absurder Wert. Er bedeutet für Aufstellen und
Einholen des Dreiecks insgesamt eine Viertelstunde Fußmarsch und eine
Gefährdung der Verkehrssicherheit", warnt Hoffer. "Jeder Meter bzw.
jede Sekunde, die sich eine Person auf oder neben der Fahrbahn
bewegt, bedeutet höchste Gefahr."

(Schluss)
Gerhard Koch

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Informationszentrale
Tel.: +43 (0) 1 71199-1795
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at

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