• 02.08.2006, 09:38:39
  • /
  • OTS0041 OTW0041

AK: Hör mal, wer da hämmert - Urlaubsalbtraum statt Urlaubstraum! (2)

Konkrete Fälle zeigen, was die Urlauber verstimmte - Tipps und Informationen auf einen Klick unter http://arbeiterkammer.at

Wien (OTS) - Schlechte Unterkünfte und Flugprobleme verpatzten
vielen Konsumenten den Urlaub. Das zeigt eine erste AK Analyse von
knapp 140 Beschwerden. Die AK rät, gleich nach der Reise die
Ansprüche gegen den Veranstalter geltend zu machen.
Verspäteter und verschobener Flug
Herr S. hat heuer im Frühjahr eine Rundreise in Libyen gemacht, bei
der es viele Mängel gab: immer wieder kurzfristige Routenänderungen,
Nächtigung im Zelt anstatt des vorgesehenen Drei-Sterne-Hotels, nicht
funktionierende Sanitäranlagen in einer Zeltstadt, unberechtigte
Verrechnung des Kerosinzuschlags. Das i-Tüpfelchen war der verspätete
Rückflug: um volle 36 Stunden. Herr S. bat die AK um Hilfe, die
derzeit mit dem Reiseveranstalter wegen einer Bargeldentschädigung
verhandelt.

Frau K. hat eine Reise nach Mallorca für Ende Mai bis Anfang Juni
gebucht. Als sie die Tickets eine Woche vor Abreise erhielt, stellte
sie fest, dass der Rückflug verschoben wurde: vom 4. Juni von 20.25
Uhr auf 8.30 Uhr. Mit dem einen Tag mehr in der Sonne wurde es somit
nichts. Frau K. hat gleich reklamiert, der Reiseveranstalter
argumentierte, dass im Massentourismus mit einer Verlegung der
Flugzeit gerechnet werden muss. Frau K. wandte sich an die AK, die
beim Reiseveranstalter wegen einer Reisepreisminderung interveniert.

Katalog hält nicht, was er verspricht - Hotel mit Baustelle:
Hämmern ohne Ende
Familie P. buchte eine viertägige Reise für Ende Mai nach Budapest.
Die Überraschung war groß, als sie im Hotel ankamen, denn rund fünf
Meter vom Hotelzimmer lag eine Baustelle. Die Bauarbeiten begannen um
sieben Uhr morgens und endeten ca. um 19 Uhr abends, auch am
Wochenende wurde gelärmt. Die Konsumenten beschwerten sich bei der
Rezeption und wollten ein anderes Zimmer. Das wurde mit der
Begründung abgelehnt, dass alles ausgebucht sei. Nach dem Urlaub
intervenierte Herr P. beim Reiseveranstalter und bekam 25 Euro
Entschädigung angeboten. Auch er suchte Rat bei der AK, weil die
Entschädigung viel zu gering ist. Diese Ansicht teilt auch die AK.

Tipps der AK Konsumentenschützer
+ Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche mit einem
eingeschriebenen Brief gegen den Reiseveranstalter geltend. Ein
Musterbrief ist auf der AK Homepage.
+Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit
Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren.
Wie hoch Ihre Ansprüche sind, können Sie aus der "Frankfurter
Tabelle" ersehen, die Sie im Web finden.
+ Hatte der Urlaub wegen solcher Mängel keinen Erholungswert oder war
der Erholungswert dadurch erheblich beeinträchtigt, kann
Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude geltend gemacht werden.
Voraussetzung: Verschulden des Reiseveranstalters.
SERVICE: Die AK Analyse und Service im Internet unter
http://arbeiterkammer.at

Rückfragehinweis:
Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2677
mailto:doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel