- 27.07.2006, 12:52:02
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Kollektivvertrag für alle Sozialeinrichtungen in Vorarlberg
Mindeststandards und einheitliche Regelungen für 87 Einrichtungen und 3.600 Arbeitnehmer in Vorarlberg
Altach (VLK) - Seit 1. Mai 2006 gilt für alle Sozial- und
Gesundheitseinrichtungen in Vorarlberg ein zwischen der GPA
(Gewerkschaft der Privatangestellten) und dem AGV (Arbeitgeberverein
für Sozial- und Gesundheitsinstitutionen) abgeschlossener
Kollektivvertrag. Für alle privatrechtlich geführten
Pflegeorganisationen, Sozialzentren und Jugendhäuser sind die
rechtlichen Grundlagen des Arbeitsverhältnisses nun verbindlich
geregelt, teilten Landeshauptmann Herbert Sausgruber und die
Vertreter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, Willy Oss und
Christoph Hackspiel, heute, Donnerstag, in einem Pressegespräch im
Sozialzentrum Altach mit.
Der neue Kollektivvertrag gilt für 87 Einrichtungen in Vorarlberg
und rund 3600 Arbeitnehmer, die dort beschäftigt sind. "Er orientiert
sich auch am Schema der Vorarlberger Landesverwaltung und sieht neben
einem modernen Gehaltssystem eine Pensionskasse vor, die den
Mitarbeitern der Sozialinstitutionen eine zweite Säule in der
Altersvorsorge ermöglicht", erläuterte Landeshauptmann Sausgruber. An
der vorliegenden Vereinbarung hob der Landeshauptmann außerdem den
wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung hervor: "Es werden
Mindeststandards gewährleistet, wobei das flexible Arbeitszeitmodell
der belastungsintensiven Tätigkeit im Gesundheits- und Sozialbereich
entgegenkommt."
Insgesamt füge sich die Regelung nahtlos in das dicht geknüpfte
Vorarlberger Sozialnetz, "in dem Land, Bund, Gemeinden sowie
professionelle und ehrenamtliche Helfer Dienst am Menschen leisten",
so der Landeshauptmann.
Vorteilhaft für Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite
Sowohl für die Arbeitgeber- als auch für die Arbeitnehmerseite
dient der Kollektivvertrag dem hohen Qualitätsstandard in den
Vorarlberger Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, betonten
GPA-Regionalvorsitzender Willy Oss und AGV-Obmann Christoph
Hackspiel: Wesentliche und arbeitstypische Bereiche wie
Bereitschaftsdienste, spezifische Freizeitregelungen und
Weiterbildung wurden dauerhaft geklärt. Beide Seiten sprachen von
einer "Landeslösung, die den Verhältnissen in Vorarlberg eher
entspricht, als eine Bundeslösung".
Die wichtigsten Punkte der neuen Regelung:
- modernes zukunftsorientiertes Gehaltssystem mit höheren
Anfangsgehältern und flacherem Kurvenverlauf
- Pensionskassensystem als zweite Säule der Altersvorsorge in einer
Gesamtlösung für die Branche
- klare und praxisorientierte Regelung für Bereitschaftsdienste
- flexible Arbeitszeitmodelle, die rechtlich abgesichert Spielräume
für die betreuungsintensiven sozialen Dienstleitungen ermöglichen
- Schaffung einer zusätzlichen, ansparbaren Urlaubswoche für eine
spätere Sabbatzeit (anstelle einer Verkürzung der 40-Wochenstunden
Arbeitszeit)
- Freistellung für Supervision und Weiterbildung sowie persönliche
Weiterbildungsbudgets pro Mitarbeiter
- sozialpartnerschaftliche Aushandlung und einheitliche Indexierungen
der Kollektivvertrags- und Ist-Gehälter.
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