- 20.07.2006, 10:02:58
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ÖAMTC gibt Entwarnung - Fahren mit Licht am Tag in Griechenland nicht strafbar
Aufatmen für verunsicherte Autofahrer nach Intervention des Clubs bei griechischen Behörden
Wien (OTS) - "Mein Auto hat Tagfahrlicht, das sich automatisch mit
der Zündung aus- und einschaltet. Muss ich das vor dem
Griechenlandurlaub wieder umstellen lassen, um nicht bestraft zu
werden?" Ein klares "Nein" ist die Antwort der ÖAMTC-Juristen. Kurz
vor ihrer Urlaubsfahrt haben sich in den vergangenen Tagen zahlreiche
verunsicherte Autofahrer an den Club gewendet. Entgegen anders
lautender Informationen, denen zufolge Lichtfahrer in Griechenland
mit Strafen bis zu 70 Euro rechnen müssen, gibt es keine gesetzliche
Bestimmung, die das Fahren mit Licht am Tag ausdrücklich verbietet.
"Das zuständige griechische Ministerium für öffentliche Ordnung
hat bestätigt, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, die das
Fahren mit Licht am Tag ausdrücklich verbietet", erklärt
ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch. "Es ist jedoch vorgesehen, dass
nach Sonnenuntergang mit Licht gefahren muss." Wer allerdings andere
blendet, weil er mit falsch eingestelltem Licht unterwegs ist, muss
sehr wohl mit einer Strafe oder Ermahnung rechnen. "Das gilt im
übrigen auch für Autofahrer in Österreich. Auch bei uns müssen
Blender oder Einäugige mit einem Organmandat in der Höhe von 21 bis
35 Euro rechnen", so der ÖAMTC-Chefjurist.
Nach der ÖAMTC-Intervention wurde seitens des Ministeriums für
öffentliche Ordnung die Versendung eines Rundschreibens an alle
griechischen Polizeistellen in Aussicht gestellt. Mit diesem
Schreiben soll Klarheit geschaffen werden und Bestrafungen der
Vergangenheit angehören.
Ausführliche Informationen zu Bestimmungen rund um Licht am Tag
findet man auf der Homepage des Clubs unter www.oeamtc.at/lichtamtag.
Eine Übersichtsgrafik zu den Lichtbestimmungen im europäischen
Ausland ist unter www.oeamtc.at/presse abrufbar.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Margret Handler
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at
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