- 13.07.2006, 13:37:22
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Kukacka: Gesetzesänderung ermöglicht Flughäfen die Ergebnisse von Mediationsverfahren umzusetzen
Eine Erhöhung der geltenden Lärmschwellenwerte steht überhaupt nicht zur Diskussion
Wien, 13.07.2006 (OTS) - "Durch die heutige Gesetzesänderung kommt
es nicht zu einer Erhöhung der Lärmschwellenwerte. Dieses Argument
ist reine Angstmache und die übliche Alarmisierung. Vielmehr geht es
darum, dass es Flughäfen ermöglicht wird, Lärm dämmende Maßnahmen bei
den betroffenen Anrainern zu setzen und so zu einem positiven
Abschluss des UVP Verfahrens zu gelangen, das für die 3. Piste
notwendig ist, und zu dem wir uns bekennen", sagte
Verkehrsstaatssekretär Helmut Kukacka.
Ziel dieses Abänderungsantrages sei es, für Flughafen-Projekte eine
Genehmigung gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz überhaupt
zu ermöglichen.
Derzeit gelten Flughäfen gemäß dem UVP-Gesetz als Betriebsanlagen,
die nur dann eine UVP-Genehmigung erhalten dürfen, wenn die
Auswirkungen der Anlage durch Maßnahmen an der Emissionsquelle
eingedämmt werden. Dies ist bei einem Flughafen allerdings nur
beschränkt möglich. Bei einem Flugzeug, das hier die Lärmquelle ist,
kann die Lärmemission nur durch laufende technische Weiterentwicklung
reduziert werden, nicht aber durch bauliche Maßnahmen am Flughafen.
"Durch diese Gesetzesänderung ist es möglich, dass eine positive UVP
Genehmigung auch dann erteilt werden, wenn Lärmschutzmaßnahmen bei
den betroffenen Anrainern gesetzt werden. Damit sind zum Beispiel
Maßnahmen wie der Einbau von Schallschutzfenstern gemeint. Werden
bestimmte Immissionsschwellenwerte überschritten, in Wien sind dies
z.B. 54 dB, so müssen bei den betroffenen Häusern und Wohnungen
solche baulichen Maßnahmen getroffen werden", erklärte Staatssekretär
Kukacka.
Ab welchen Schwellenwerten diese Maßnahmen vorgesehen werden müssen,
wird nach einer genauen Untersuchung von Experten, durch eine
Verordnung des Verkehrsministeriums in Abstimmung mit dem
Lebensministerium festgelegt. "Durch eine Verordnung deswegen, weil
man dadurch flexibler ist, reagieren kann und generell auch schneller
auf Studien und Erkenntnisse Rücksicht nehmen kann. Vor allem
bezüglich des abgeschlossenen Mediationsverfahrens am Flughafen Wien
wird sich nichts ändern, da der Flughafen schon mehrfach betont hat,
jedenfalls bei dem ausverhandelten Ergebnis zu bleiben." Vielmehr
werde unter anderem die, für die Anrainer positive, Umsetzung der
Ergebnisse des Mediationsverfahrens, durch die heutige
Gesetzesänderung erst ermöglicht.
"An eine Erhöhung der Schwellenwerte, wie von den Grünen behauptet,
ist also wirklich nicht gedacht", schloss Kukacka.
Rückfragehinweis:
Staatssekretariat im BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Walter Gröblinger
Pressesprecher
Tel.: +43 (01) 711 62/8803
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