• 12.07.2006, 09:21:09
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Geschenkte Reise nicht umsonst

AKNÖ rechnet nach: Gewinn kostet bis zu 970 Euro

Wien (AKNÖ) - "Sie haben eine Frühlingsreise für zwei Personen
gewonnen." Diese vermeintlich freudige Nachricht erreicht zur Zeit
all jene Niederösterreicher, die an einem Gewinnspiel für einen VW
Polo teilgenommen haben. Statt des Autos erhalten die Menschen nun
jedoch einen Reisegutschein für einen Frühlingsurlaub im Herbst.
Nicht nur bei der Bezeichnung handelt es sich um einen
Etikettenschwindel. Veranstalter dieser vermeintlichen Gratisreisen
ist die Schweizer Postfach-Firma "Swiss Car Promotion". Die Experten
der Arbeiterkammer Niederösterreich rechneten nach. Ergebnis: Bei
Buchung der "Gratisreise" müssen die Konsumenten mit Kosten von bis
zu 970 Euro rechnen.

"Das Ziel der Unternehmen ist es nicht, Gewinne zu verschenken,
sondern, ganz im Gegenteil, selbst Gewinne zu erzielen", sagt Christa
Hörmann, Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer Niederösterreich.
Deshalb verbergen sich hinter Reisegutscheinen immer versteckte
Kosten, wie beispielsweise Buchungskosten, Zuschläge für Halbpension
oder Ausflüge. Zudem entpuppen sich die Reisen nicht selten als
Werbeverkaufs-Plattform. Die Veranstalter nutzen die entspannte
Atmosphäre des Urlaubs und vertrauen darauf, dass in der schönsten
Zeit des Jahres die Geldbörse lockerer sitzt. Diese Umstände führen
dazu, dass der "Gewinn" meist teurer als eine regulär gebuchte Reise
wird.

Damit der Urlaub "unvergesslich" wird
Da es die Reiseveranstalter verstehen, rechtliche Regelungen zu
umgehen, kann die gewonnene Reise im negativsten Sinne zum
unvergesslichen Erlebnis werden. Dr. Eva Schreiber, Leiterin der
AKNÖ-Konsumentenschutzabteilung, hat die Schlaglöcher auf dem Weg zur
geschenkten (Bus)Reise zusammengetragen und appelliert an die
Konsumenten, vor allem auf die folgenden Punkte zu achten:

- Keine Versicherung im Insolvenzfall: Bei Veranstaltern von
Gratisreisen ist es für den Konsumenten kaum überprüfbar, ob jene in
der EU vorgeschriebene Versicherung vorhanden ist, die den
Konsumenten im Falle einer Insolvenz schützt. Um auf Nummer sicher zu
gehen, sollte sich der Urlauber einen sogenannten Sicherungsschein
aushändigen lassen.
- Kein Recht auf Gewährleistung: Bei Geschenken besteht kein Recht
auf Gewährleistung. Insofern ist es zweifelhaft, ob der
Reiseveranstalter bei Mängeln einstehen muss.
- Stornokosten: Auch bei gewonnenen Reisen müssen nach erfolgter
Buchung Stornokosten bezahlt werden, wenn die Reise nicht angetreten
werden kann.
- Absage der Reise seitens des Veranstalters: Kommt es zu einer
Absage der Reise durch den Veranstalter, kann es bei der
Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen zu Schwierigkeiten
kommen.
- Schadenersatz: Da die meist ausländischen Reiseveranstalter oftmals
nur über Postfachadressen verfügen oder im Ausland geklagt werden
müssten, wird es schwierig Schadenersatzforderungen durchzusetzen.

Ich packe meinen Koffer ... lieber nicht!
Aus diesen Gründen rät die Arbeiterkammer Niederösterreich dringend
davon ab, bei den angeblichen Gratisreisen mitzufahren und rät dazu,
dem geschenkten Gaul genau ins Maul zu schauen. "Verschenkte Reisen
sind lukrative Einnahmequellen für findige Geschäftemacher. Lassen
Sie sich nicht für dumm verkaufen und die Einladung ins Altpapier
wandern", so Christa Hörmann abschließend.

Rückfragehinweis: AKNÖ Konsumentenberatung, Christa Hörmann:
0664/8240510

Rückfragehinweis:
AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (01) 58883-1252
mailto:[email protected]
http://noe.arbeiterkammer.at

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