• 03.07.2006, 09:45:15
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ÖAMTC: Immer wieder rechtswidrige Schikanen mit der Grünen Karte innerhalb der EU (+Audio)

Club empfiehlt bei Urlaubsreisen Grüne Versicherungskarte mitzuführen

Wien (OTS) - Als internationale Versicherungskarte bekannt, ist
die Grüne Karte ein im Ausland gültiger Nachweis über eine vorhandene
Kfz-Haftpflichtversicherung. Mittlerweile wird dieser Nachweis nur
noch von wenigen Ländern gefordert. "Doch obwohl innerhalb der EU das
Kfz-Kennzeichen als Nachweis eines bestehenden
Haftpflichtversicherungsschutzes ausreichen sollte, wird die Grüne
Karte bei Unfällen oder Verkehrskontrollen im Ausland immer wieder
verlangt. "So zum Beispiel in Italien", sagt ÖAMTC-Jurist Martin
Hoffer. Bei einem scheinbar harmlosen Blechschaden kann es in Italien
durchaus passieren, dass man sogar seinen Führerschein abgeben muss,
wenn man keine Grüne Karte mitführt.

Auch Kroatien-Urlauber, die mit einem Wohnwagengespann unterwegs
sind, melden öfters, dass sie nach dem Versicherungsschutz für den
Anhänger gefragt werden. Kann man die Grüne Karte als Beleg nicht
vorweisen, werden kurzfristig in dem jeweiligen Land geltende
"Grenzversicherungen" verkauft. "Daher ist ratsam die Grüne Karte
auch für den Anhänger mitzunehmen, um Diskussionen mit den Behörden
zu vermeiden", rät Hoffer. Angefordert werden kann die Grüne Karte
bei der eigenen Haftpflichtversicherung. Sie ist kostenlos. Ihre
Gültigkeit läuft aber nach einem Jahr aus. Manche Versicherungen
schicken ihren Kunden regelmäßig automatisch die Grüne Karte zu.

Hier die wichtigsten Infos, um böse Überraschungen zu vermeiden:

* In diesen Ländern ist die Grüne Karte Pflicht: Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Mazedonien, Moldawien,
Serbien, Montenegro, Rumänien, Ukraine und Weißrussland.

* Hier muss die Versicherung eine spezielle Grüne Karte
ausstellen: Für die Türkei, Tunesien, Iran, Israel und Marokko muss
von der Versicherung das jeweilige Länderkennzeichen gesondert in die
Grüne Karte eingetragen werden. In der Türkei ist darauf zu achten,
dass der Versicherungsschutz für die gesamte Türkei gilt. Für die
Zeit der Reise in diesen fünf Ländern wird die Versicherungsprämie
erhöht. "Vergisst man auf die Karte oder ist das Länderkürzel nicht
richtig angeführt, muss man bei der Einreise in das jeweilige Land
eine Grenzversicherung abschließen", erklärt der ÖAMTC-Jurist.

Auch das A-Pickerl hat noch nicht ausgedient

Auch das "alte" A-Pickerl hat trotz Europäischer Union noch lange
nicht ausgedient. "Der Aufkleber ist dann nötig, wenn kein 'neues'
EU-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht ist", so der ÖAMTC-Jurist. Bei
Fahrten außerhalb der EU empfiehlt Hoffer ein A-Pickerl zusätzlich
zum EU-Kennzeichen anzubringen.

Für Rechtsfragen stehen die Experten der ÖAMTC-Rechtsberatung
unter (01) 71199 - 1530 oder E-Mail: office@oeamtc.at hilfreich zur
Seite.

Weitere Informationen zu allen Länderbestimmungen findet man auf
der Homepage des Clubs unter www.oeamtc.at/reise.

(Schluss)

Audio(s) zu dieser Meldung finden Sie im AOM/Original Audio
Service, sowie im APA-OTS Audioarchiv unter http://audio.ots.at

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Margret Handler
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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