- 29.06.2006, 20:42:04
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Hauptausschuss billigt neue Topographieverordnung für Kärnten Zweisprachige Ortstafeln künftig auch in Ebersdorf und Bleiburg
Wien (PK) - Zweisprachige Ortstafeln wird es künftig auch in
Bleiburg und Ebersdorf geben. Das sieht eine von der
Bundesregierung vorgelegte neue Topographieverordnung für Kärnten
vor, die vom Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen der
ÖVP und der Freiheitlichen gebilligt wurde. Demnach sind künftig
in 93 Kärntner Ortschaften zweisprachige Ortstafeln aufzustellen.
Konkret umfasst die neue Verordnung all jene Ortschaften, in
denen bereits nach der Topographieverordnung 1977 und der
Ortsnamenverordnung 1977 zweisprachige topographische
Bezeichnungen anzubringen waren, ergänzt um die Ortschaften
Bleiburg (Pliberk) und Ebersdorf (Drvesa vas). Damit wird einem
Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom vergangenen Montag
Rechnung getragen.
Die slowenischen Bezeichnungen der Ortschaften richten sich
grundsätzlich nach den Vorschlägen des Kärntner Landesarchivs und
den Empfehlungen des Volksgruppenbeirats für die slowenische
Volksgruppe, wobei bei divergierenden Bezeichnungen der
Empfehlung des Volksgruppenbeirats gefolgt wurde. Dadurch ergeben
sich auch einige Abweichungen gegenüber der Ortsnamenverordnung
1977. Durch eine Übergangsbestimmung wird allerdings
sichergestellt, dass bereits angebrachte slowenische
Bezeichnungen nicht allein wegen adaptierter Bezeichnungen
ausgetauscht werden müssen.
SPÖ und Grüne lehnten die Verordnung sowohl aus formalen als auch
aus inhaltlichen Gründen ab. Zum einen bezweifelten die
Oppositionsparteien, dass überhaupt ein rechtmäßiger Beschluss
der Regierung vorliegt, zum anderen wird ihrer Ansicht nach den
Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofs auch mit der neuen
Topographieverordnung nicht Rechnung getragen.
Ausgelöst wurde die Diskussion um die formelle Richtigkeit des
Regierungsbeschlusses durch die Aussage von Staatssekretär Franz
Morak, wonach die vorliegende Verordnung in Form einer
"Tischvorlage" bereits am Dienstag in einer außerordentlichen
Sitzung des Ministerrats beschlossen worden ist. Diese
Ministerratssitzung hatte Morak zufolge die Nummer 136a. Dass der
Regierungsbeschluss erst heute Vormittag bekannt gegeben wurde,
begründete Morak damit, dass aufgrund der Sensibilität des Themas
Vertraulichkeit vereinbart worden sei. Dem im Volksgruppengesetz
verankerten Anhörungsrecht der zuständigen Landesregierung wurde
dem Staatssekretär zufolge dadurch Rechnung getragen, dass der
erweiterte Verordnungsentwurf in Begutachtung gegangen sei.
Die Oppositionsparteien gaben sich mit den Erklärungen Moraks
nicht zufrieden und warfen den Koalitionsparteien vor, die
Öffentlichkeit falsch und die am Dienstag Nachmittag tagenden
Präsidiale des Nationalrats nicht über den Sonderministerrat
informiert zu haben. So habe ÖVP-Klubobmann Molterer in einem
ORF-Interview erklärt, es sei bei der Regierungssitzung am
Dienstag lediglich um die Erdgasleitung Nabucco gegangen, hielt
Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) fest. Ihr Fraktionskollege
Abgeordneter Peter Pilz führte aus, seinen Informationen nach sei
erst heute Vormittag eine Einigung über die konkrete Ortschaften-
Liste erzielt worden. Sowohl er als auch Abgeordnete Terezija
Stoisits äußerten mehrmals massive Zweifel am rechtmäßigen
Zustandekommen der Vorordnung im Ministerrat.
Seitens der SPÖ gab Abgeordneter Peter Schieder zu bedenken, dass
das Anhörungsrecht gemäß Volksgruppengesetz nicht durch eine
allgemeine Begutachtung ersetzt werden könne. Seiner Meinung nach
hätte die Verordnung "auf Punkt und Beistrich" der Kärntner
Landesregierung vorgelegt werden müssen. Abgeordneter Josef Cap
(S) meinte, es bestehe der dringende Verdacht, dass der
Ministerrat die vorliegende Verordnung "gar nicht gesehen hat".
Nationalratspräsident Andreas Khol machte geltend, dass der
Hauptausschuss des Nationalrats davon ausgehen müsse, dass eine
von der Regierung vorgelegte Verordnung korrekt zustande gekommen
sei. Er selbst habe die Vorlage heute um 11 Uhr zugestellt
bekommen, sagte Khol und versicherte, entgegen einer anders
lautenden APA-Meldung nicht an der außerordentlichen
Regierungssitzung am Dienstag teilgenommen zu haben.
Zum Inhalt der Verordnung merkte Abgeordnete Terezija Stoisits
(G) an, dieser sei ihrer Meinung nach "schlichtweg
verfassungswidrig". Sie erinnerte daran, dass der
Verfassungsgerichtshof bereits am 13. November 2001 ein erstes
Urteil in der Ortstafelfrage beschlossen habe, das eins zu eins
umzusetzen wäre. Man könne doch nicht fünf Jahre später eine
Verordnung beschließen, in dem Bewusstsein, dass diese nicht dem
damaligen Erkenntnis entspricht, wonach in allen Gemeinden mit
einem slowenischen Bevölkerungsanteil von 10 % zweisprachige
Ortstafeln aufzustellen sind, argumentierte sie.
Abgeordneter Josef Cap (S) erklärte, die Verordnung sei schon
allein deshalb rechtswidrig, weil sie gegen den Staatsvertrag
verstoße. Generell sprach er von einer "beachtlichen Sündenliste"
der Koalitionsparteien in dieser Frage.
Die Zweite Präsidentin des Nationalrats Barbara Prammer (S)
schloss sich den Bedenken der Abgeordneten Josef Cap, Terezija
Stoisits und Peter Pilz vollinhaltlich an. Für sie liegt der
entscheidende Punkt in der Tatsache, dass die
Topographieverordnung aus dem Jahr 1977 nicht erweitert wird,
sondern es sich bei der gegenständlichen Vorlage um eine
Neuerlassung handelt. Eine solche müsste ihrer Auffassung nach
aber dem Spruch der Verfassungsrichter aus dem Jahr 2001
entsprechen.
F-Klubobmann Herbert Scheibner zeigte sich darüber verwundert,
dass Grüne und SPÖ eine Verordnung ablehnten, die dazu diene,
einen rechtswidrigen Zustand zu sanieren. Es gehe darum, dem
Erkenntnis des VfGH in zwei Einzelfällen nachzukommen, betonte
er. Was die mittlerweile vereinbarte "große Lösung" anlangt,
hofft Scheibner, wie er sagte, auf die konstruktive Mitwirkung
der SPÖ. Für ihn ist die SPÖ Kärnten dafür verantwortlich, dass
nicht schon vor einem Jahr ein Konsens zustande gekommen ist.
ÖVP-Klubobmann Klubobmann Wilhelm Molterer sowie Abgeordneter
Klaus Hubert Auer (ebenfalls V) wiesen den Vorwurf des
Gesetzesbruchs klar zurück. Molterer verlieh seiner Überzeugung
Ausdruck, dass die Verordnung rechtmäßig zustande gekommen sei.
Gemäß dem VfGH-Erkenntnis vom 26. Juni dieses Jahres umfasse die
neue Verordnung zwei Ortschaften mehr als die ursprüngliche.
Basis dafür sei das Volksgruppengesetz, das weiterhin Rechtskraft
habe, betonte Molterer. Die formalen Bedenken der Opposition
interpretierte er dahingehend, dass SPÖ und Grüne kein Interesse
an der Sache selbst hätten. Molterer räumte ein, dass die
vorliegende Verordnung noch keine umfassende Lösung darstelle,
sie ist ihm zufolge aber ein wichtiger Teilaspekt der nunmehr
erzielten politischen Einigung. Der Einigung sei, so Molterer,
ein sehr langer Prozess vorausgegangen, in dessen Rahmen alle
Parteien nach einem Konsens gesucht hätten.
Staatsekretär Franz Morak bekräftigte in seiner Replik auf die
Diskussion, der Verordnungsentwurf sei im Detail dem Ministerrat
so vorgelegen, wie er dem Hauptausschuss übermittelt worden sei.
Mit diesem ersten Schritt zur Umsetzung des Spruchs der
Verfassungsrichter vom vergangenen Montag werde ein erster
Schritt gesetzt. Er zeigte sich optimistisch, dass man mit der
nunmehr umfassenden politischen Einigung bald am Ziel eines
langen Weges angelangt sein werde. (Schluss)
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