Wirtschaftskammervertretung der Versicherungsagenten setzt Einbindung in das Handelsvertretergesetz durch

Wien (OTS) - "Mit dem Inkrafttreten der Novelle des
Handelsvertretergesetzes am 1. Juli hat der Gesetzgeber endlich eine
Gesetzeslücke geschlossen. Seit Jahrzehnten waren
Versicherungsagenten aus dem Handelsvertretergesetz ausgenommen.
Daher fehlte unserem Berufsstand eine vergleichbare gesetzliche
Basis, wie es für Angestellte der Kollektivvertrag und das
Angestelltengesetz ist", erklärt KommR Peter Salek, Obmann des
Bundesgremiums der Versicherungsagenten und Obmann des Landesgremiums
NÖ der Versicherungsagenten.
Versicherungsagenten, die als selbständige Unternehmer mittels
Agenturvertrag für ein oder mehrere Versicherungsunternehmen tätig
sind, waren bisher im Gegensatz zu anderen Vermittlergruppen wie den
Versicherungsmaklern oder Versicherungsagenten im
Angestelltenverhältnis massiv benachteiligt. Denn Agenturverträge
wurden nach dem 'freien Spiel der Kräfte' ausgehandelt. "Die
Bedingungen im Agenturvertrag wurden allein durch die
Versicherungswirtschaft festgelegt. Mit der Einbindung ins
Handelsvertretergesetz sind nun allgemeingültige Mindeststandards
gewährleistet", meint KommR Salek.
'Mindestschutz' erreicht
Nach jahrelangen zähen Verhandlungen ist es der Standesvertretung
gelungen, ihr Kernanliegen, die Einbindung in das
Handelsvertretergesetz, zu erreichen. "Versicherungsagenten sind mit
der Vermittlung von Verträgen betraut. Dies entspricht exakt der
Konstruktion des Handelsvertretergesetzes. Besonders im Falle der
Beendigung des Agenturvertrages gelten nun auch für den
Versicherungsagenten die Ansprüche aus dem Handelsvertretergesetz,
wie z.B. der Ausgleichsanspruch", unterstreicht KR Peter Salek die
Bedeutung des Mindestschutzes für alle Versicherungsagenten.
Bitterer Beigeschmack
Eine Forderung wurde durch die Gesetzesnovelle jedoch noch nicht
erreicht: Die Fortzahlung des Abschlussanteils der Prämie im Falle
der Selbstkündigung. "Eigentlich unverständlich, hat der
Versicherungsagent den Abschlussanteil der Prämie doch mit Abschluss
des Versicherungsvertrages schon verdient. Auch der
Versicherungswirtschaft wären durch die von uns vorgeschlagene Lösung
keine höheren Kosten entstanden. Hier werden wir noch
Überzeugungsarbeit leisten und eine Lösung im Sinne der
österreichischen Versicherungsagenten finden", zeigt sich KommR Salek
zuversichtlich.
Zu den Versicherungsagenten und ihrer Interessenvertretung:
Das Gremium der Versicherungsagenten gehört der Sparte Handel der
Wirtschaftskammer an. Der Berufsstand wird seit 2000 durch eine
eigenständige Fachorganisation vertreten. Obmann der Österreichischen
Versicherungsagenten und Obmann der NÖ Versicherungsagenten ist KommR
Peter Salek. Das Bundes- sowie die 9 Landesgremien vertreten knapp
12.000 selbständige Versicherungsagenten. Neben der Verbesserung der
rechtlichen Rahmenbedingung stehen vor allem die Aus- und
Weiterbildung der Berufsangehörigen im Mittelpunkt der Kammerarbeit.
Weitere Informationen unter:
http://www.dieversicherungsagenten.at/
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Rückfragehinweis:
Obmann KommR Peter Salek Landesgremium der NÖ Versicherungsagenten Wirtschaftskammer Niederösterreich Landsbergerstraße 1, 3100 St. Pölten Tel.: 02742/ 851-19330 Mobil: +43 (0) 676/500 95 24 mailto:peter.salek@aon.at kommunikationsbüro Gumpendorferstraße 41/20, 1060 Wien Tel.: +43 (0)585 49 41 Mobil: +43 (0)676/900 15 16 mailto:presseinfos@kommunikationsbuero.at
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