Wien (OTS) - Sie wollen mit dem AUto in die Tschechische Republik
reisen? Dann sollten Sie den folgenden Beitrag lesen. Denn ab 1. Juli
gibt es neue Vorschriften für Autofahrer.
Lichtpflicht: Neu und sehr wichtig, ganztags, ganzjährlich; Grund:
höhere Sicherheit für alle Beteiligten;
Fahrt unter Alkoholeinfluss und Suchmitteln (Drogen, Medikamente):
gilt ab 1. Juli als eine Verkehrsstraftat, die bis zu einem Jahr
Gefängnis, Geldbuße und/oder Fahrverbot bestraft werden kann. Auch
die Gemeindepolizei hat nun das Recht, einen Alkoholtest
durchzuführen.
Kindersitz-Pflicht: Alle Kinder unter 150 cm und 36 kg müssen den
Kindersitz benutzen.
Fahrradhelm: Für alle unter 18 Jahren gilt die
Fahrradhelm-Pflicht, für alle anderen Personen ist sie empfohlen.
Radfahrer überholen: Autofahrer müssen bei einer Richtungsänderung
immer den Blinker einsetzen und sie dürfen auch in der Nähe einer
Kreuzung überholen.
Telefonieren während der Autofahrt: Grundsätzlich verboten,
erlaubt ist es nur mit einer Freisprechanlage.
Parken: Es ist nun erlaubt, auch quer oder senkrecht zum Gehsteig
zu parken, eine mindestens drei Meter breite Spur zur Durchfahrt muss
jedoch gewährleistet bleiben.
Überholen: Beim Überholen gilt die Regel: "Rechts von Links". LKW
dürfen nicht überholen, wenn sie keinen ausreichenden
Geschwindigkeitsvorsprung zum zu überholenden Fahrzeug haben.
Kreisverkehr: Nun muss bei der Ausfahrt die Richtungsänderung
angezeigt werden.
Verwenden von aktiven Radarstörer: Streng verboten, es droht eine
Strafe bis zu 100.000 Kronen.
Regelung der Freien Spur: Bei einem Stau auf der Autobahn muss
stets eine freie Fahrspur für alle vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge
bestehend.
Rückfragehinweis:
Dr. Nora Dolanská, MBA
CzechTourism
Tel.01/53321931
Fax:01/53321934
mailto:dolanska@czechtourism.com
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