• 26.06.2006, 11:03:39
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  • OTS0083 OTW0083

Elsner-Penthouse als "geldwerter Vorteil" qualifiziert

Finanzamtsbescheid unterstreicht Schadenersatzforderung der BAWAG P.S.K.

Wien (OTS) - Eine Steuerprüfung des Finanzamts Wien 1/23 hat
ergeben, dass Herr Elsner aus dem Erwerb der Wohnung Tuchlauben 7/12
durch seine Frau, der auf einer Vereinbarung aus dem Jahr 2001
basierte, einen geldwerten Vorteil erhalten hat. Zur Berechnung des
Vorteils wurden Werte für eine vergleichbare Wohnung herangezogen.
Daraus ergibt sich ein geldwerter Bruttovorteil in Höhe von 7,1 Mio
Euro und somit eine Lohnsteuervorschreibung in Höhe von 3.546.721,-
Euro.

Generaldirektor Nowotny zu dieser Causa: "Die BAWAG P.S.K. wird
sich mit allen Mitteln bemühen, dass letztlich Elsner diese Zahlung
zu leisten hat."

Die Lohnsteuerfestsetzung unterstreicht die von der BAWAG bereits
eingebrachten Schadenersatzforderungen gegen Herrn Elsner.

Diesen Text können Sie auch auf unserer Homepage unter
http://www.bawagpsk.com Presse aktuell abrufen.

Rückfragehinweis:
BAWAG P.S.K. Konzernpressestelle
Thomas Heimhofer
Tel.: 0043 (1) 534 53 - 31210
e-mail: [email protected]
http://www.bawagpsk.com

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