• 23.06.2006, 09:04:10
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  • OTS0024 OTW0024

Erste Klage gegen die Republik Österreich wegen der verfassungswidrigen Hausbrieffachanlagen

Wien (OTS) - Der Verfassungsgerichtshof hat im Mai 2006 eine
Bestimmung des Postgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben, mit der
Hauseigentümer verpflichtet wurden, auf eigene Kosten neue
Hausbrieffachanlagen zu installieren, die auch alternative
Postdienste nützen können. Auch völlig intakte Brieffachanlagen
mussten auf Kosten der Hauseigentümer auszutauschen.

Die Wiener Wirtschaftskanzlei Brand Lang Rechtsanwälte GmbH hat
die erste Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich
eingebracht.

Rechtsanwalt Michael BRAND erläutert, dass die von ihm vertretenen
Kläger die Republik wegen Staatshaftung in Anspruch nehmen, weil die
europäische Postrichtlinie durch die Republik nicht richtig umgesetzt
und europäisches Primärrecht verletzt wurde. Dadurch ist seinen
Mandanten ein Schaden entstanden, weil sie eine neue Brieffachanlage
ankaufen mussten, obwohl die bisherige Anlage technisch einwandfrei
war. Die Republik wird aufgrund dieser legistischen Fehler
schadenersatzpflichtig.

Rechtsanwalt Michael BRAND erwartet, dass der
Verfassungsgerichtshof die entscheidungswesentlichen Fragen dem
Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorlegen wird.

Rückfragehinweis:

RA Dr. Michael BRAND M.B.L.-HSG, Brand Lang Rechtsanwälte GmbH
   Maria Theresien Strasse 9, 1090 Wien
   Tel.: 0043 1 319 32 60
   Fax : 0043 1 319 32 609
   mailto:brand@brandlang.com
   www.brandlang.com

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